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Kein Wahlvorstand es will keiner machen - Wie kann dann die Wahl trotzdem funktionieren?

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DrSchnuggles
Nov 2016 bearbeitet

Wir finden keinen Wahlvorstand. Wie kann dann die Wahl trotzdem funktionieren ? Muss der Betriebsrat dann gleichzeitig Wahlvorstand stellen ?

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Community-Antworten (4)

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monalisa

24.11.2009 um 11:41 Uhr

@DrSchnuggles, nein, die Wahlvorstandsmitglieder müssen nicht unbedingt aus dem Gremium kommen. Das können auch Kollegen aus der Belegschaft sein. § 16 BetrVG

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DonJohnson

24.11.2009 um 11:49 Uhr

ML Ich glaube die Frage war genau anders herum ;-) Aber dennoch war ja die Antwort hilfreich ;-)

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rolfo

24.11.2009 um 11:49 Uhr

wenn aber keiner aus der Belegschaft bereit ist dies zu machen wird dem BR wohl nichts anderes übrig bleiben. Ich glaube, dass das in den meisten Fällen so ist.

T
TROISDORFER

24.11.2009 um 13:32 Uhr

Habt ihr der Belegschaft vor Augen gehalten(Schmackhaft gemacht),das die Ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlvorstand auch Vorteile mit sich bringt. Seminarbesuch,Kündigungsschutz und nicht zu vergessen die Eigenbildung ? MFG Troisdorfer

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