Kein Wahlvorstand es will keiner machen - Wie kann dann die Wahl trotzdem funktionieren?
Wir finden keinen Wahlvorstand. Wie kann dann die Wahl trotzdem funktionieren ? Muss der Betriebsrat dann gleichzeitig Wahlvorstand stellen ?
Community-Antworten (4)
24.11.2009 um 11:41 Uhr
@DrSchnuggles, nein, die Wahlvorstandsmitglieder müssen nicht unbedingt aus dem Gremium kommen. Das können auch Kollegen aus der Belegschaft sein. § 16 BetrVG
24.11.2009 um 11:49 Uhr
ML Ich glaube die Frage war genau anders herum ;-) Aber dennoch war ja die Antwort hilfreich ;-)
24.11.2009 um 11:49 Uhr
wenn aber keiner aus der Belegschaft bereit ist dies zu machen wird dem BR wohl nichts anderes übrig bleiben. Ich glaube, dass das in den meisten Fällen so ist.
24.11.2009 um 13:32 Uhr
Habt ihr der Belegschaft vor Augen gehalten(Schmackhaft gemacht),das die Ehrenamtliche Tätigkeit des Wahlvorstand auch Vorteile mit sich bringt. Seminarbesuch,Kündigungsschutz und nicht zu vergessen die Eigenbildung ? MFG Troisdorfer
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