Wählbarkeit eines zurückgetretenen BR-Mitglieds
Folgendes Szenario: Ein BR-Mitglied des aktiven BR tritt zurück. Weitere scheiden aus anderen Gründen aus (z. Bsp. durch Jobwechsel) Der BR ist dadurch nicht mehr Beschlussfähig. Das würde meines Wissens eine Neuwahl notwendig machen. Ist das zurückgetretene Mitglied bei der neuen Wahl wieder wählbar?
Community-Antworten (6)
08.10.2020 um 17:32 Uhr
Ja, ist Es.
08.10.2020 um 18:14 Uhr
Dies kann durchaus auch Absicht sein. Wenn das BR-Mitglied zurücktritt und der BR unter die gewählte Zahl fällt sind Neuwahlen erforderlich. Wählbar ist es dann natürlich auch...
09.10.2020 um 09:30 Uhr
Gegenfrage: Warum sollte es nicht wieder wählbar sein? Die Einschränkungen zur Nichtwählbarkeit stehen im BetrVG.
09.10.2020 um 21:20 Uhr
#Erbsenzähler: Gute Gegenfrage. Nehmen wir an, er ist auf Grund eines Fehlverhaltens als BR-Mitglied im Umgang mit dem Arbeitgeber zurückgetreten.
09.10.2020 um 23:51 Uhr
"Nehmen wir an, er ist auf Grund eines Fehlverhaltens als BR-Mitglied im Umgang mit dem Arbeitgeber zurückgetreten."
Der Grund spielt überhaupt keine Rolle. Selbst wenn er aufgrund eines Gerichtsurteils nach §23 BetrVG aus dem BR geworfen wurde, darf er sich bei der nächsten Wahl wieder "bewerben". Es gibt nur eine Variante die dazu führt, das er sich nicht bewerben darf. Das wäre der Verlust der Wählbarkeit aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung.
10.10.2020 um 00:22 Uhr
Vielen Dank für die gut erklärten Auskünfte.
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