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Wählbarkeit eines zurückgetretenen BR-Mitglieds

R
Raleigh
Okt 2020 bearbeitet

Folgendes Szenario: Ein BR-Mitglied des aktiven BR tritt zurück. Weitere scheiden aus anderen Gründen aus (z. Bsp. durch Jobwechsel) Der BR ist dadurch nicht mehr Beschlussfähig. Das würde meines Wissens eine Neuwahl notwendig machen. Ist das zurückgetretene Mitglied bei der neuen Wahl wieder wählbar?

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Community-Antworten (6)

T
takkus

08.10.2020 um 17:32 Uhr

Ja, ist Es.

NB
nicht brauchen

08.10.2020 um 18:14 Uhr

Dies kann durchaus auch Absicht sein. Wenn das BR-Mitglied zurücktritt und der BR unter die gewählte Zahl fällt sind Neuwahlen erforderlich. Wählbar ist es dann natürlich auch...

E
Erbsenzähler

09.10.2020 um 09:30 Uhr

Gegenfrage: Warum sollte es nicht wieder wählbar sein? Die Einschränkungen zur Nichtwählbarkeit stehen im BetrVG.

R
Raleigh

09.10.2020 um 21:20 Uhr

#Erbsenzähler: Gute Gegenfrage. Nehmen wir an, er ist auf Grund eines Fehlverhaltens als BR-Mitglied im Umgang mit dem Arbeitgeber zurückgetreten.

C
celestro

09.10.2020 um 23:51 Uhr

"Nehmen wir an, er ist auf Grund eines Fehlverhaltens als BR-Mitglied im Umgang mit dem Arbeitgeber zurückgetreten."

Der Grund spielt überhaupt keine Rolle. Selbst wenn er aufgrund eines Gerichtsurteils nach §23 BetrVG aus dem BR geworfen wurde, darf er sich bei der nächsten Wahl wieder "bewerben". Es gibt nur eine Variante die dazu führt, das er sich nicht bewerben darf. Das wäre der Verlust der Wählbarkeit aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung.

R
Raleigh

10.10.2020 um 00:22 Uhr

Vielen Dank für die gut erklärten Auskünfte.

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