Erstellt am 15.11.2009 um 20:03 Uhr von DonJohnson
Keiner. Es werden nur BRM gewählt. Der Ersatz ergibt sich aus den nciht gewählten...
Erstellt am 16.11.2009 um 00:01 Uhr von DerAlteHeini
DonJohnson
schreibt:
"Der Ersatz ergibt sich aus den nciht gewählten..."
Ist es nicht so, dass die Wahlbewerber entsprechend des Stimmenverhältnis zum ordentlich Betriebsrat oder eben zum Ersatzmitglied werden.
Erstellt am 16.11.2009 um 11:09 Uhr von DonJohnson
*Ist es nicht so, dass die Wahlbewerber entsprechend des Stimmenverhältnis zum ordentlich Betriebsrat oder eben zum Ersatzmitglied werden.*
Habe ich etwas anderes behauptet? Nicht dass ich wüßte...
Erstellt am 16.11.2009 um 11:55 Uhr von nobli
Hallo Brumbär,
es gibt keine Begrenzung der Zahl der Ersatzmitglieder. Wie DJ schon konstatiert hat, sind alle nicht gewählten Kandidaten automatisch Ersatzmitglieder und rücken im Falle der Verhinderung oder des Ausfalls eines regulären BR-Mitglieds entsprechend ihrer Listenzugehörigkeit und Position auf der Liste (falls Listenwahl), oder entsprechend ihres Stimmenanteils (bei Persönlichkeitswahl) unter Beachtung der Geschlechterquote nach.
Gruß
Noli
Erstellt am 16.11.2009 um 13:51 Uhr von BrumbärTosca
Danke für die Antworten :)
Wenn ich es also richtig verstehe werden alle die Personen ErsatzBRmitglieder die sich in der bzw. die Listen befinden und nicht direkt zum BR gewählt wurden.
Das sind dann aber ganz schön viele Personen! Der Grund meiner Frage, dachte da gibt es eine Maximal Zahl!
Erstellt am 16.11.2009 um 14:17 Uhr von MonaLisa
@BrumbärTosca,
Voraussetzung ist jedenfalls, dass die Ersatzmitglieder mindestens über 1 Stimme verfügen.
Aber sei nicht erstaunt, wenn es dann soooo viele Ersatzmitglieder sind. Erfahrungsgemäss werden die von ganz alleine immer weniger........