Erstellt am 06.10.2020 um 09:47 Uhr von moreno
Einen stellvertretenden Stellvertreter gibt es nicht aber Ihr könnt in Eurer Geschäftsordnung eine Vertretungsreihenfolge festlegen!
Erstellt am 06.10.2020 um 16:44 Uhr von Kratzbürste
Du meinst Ersatzmitglied, nehme ich an. Man kann alle GBR-Mitglieder und Ersatzmitglieder jederzeit neu wählen. Sinn dürfte es in dem von dir genannten Fall kaum machen. Eher scheint ja ein zeitliches Abstimmungsproblem bei der Planung zu geben.
Erstellt am 06.10.2020 um 17:39 Uhr von celestro
"Der Betriebsrat hat nach § 47 Abs. 3 BetrVG für jedes Mitglied, das er in den Gesamtbetriebsrat entsendet, mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen. Im Fall der Bestellung mehrerer Ersatzmitglieder hat er die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen."
einfach, oder? ;-)))