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Nachträgliche Wahl der Stellvertreters für den Deligierten

S
sonja.everts
Okt 2020 bearbeitet

darf man nur weil es sich einmal dumm ergeben hat das GBR deligierter und Stellvertreter gleichzeitig im Urlaub waren einen neuen zweiten Stellvertreter wählen

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

06.10.2020 um 11:47 Uhr

Einen stellvertretenden Stellvertreter gibt es nicht aber Ihr könnt in Eurer Geschäftsordnung eine Vertretungsreihenfolge festlegen!

K
kratzbürste

06.10.2020 um 18:44 Uhr

Du meinst Ersatzmitglied, nehme ich an. Man kann alle GBR-Mitglieder und Ersatzmitglieder jederzeit neu wählen. Sinn dürfte es in dem von dir genannten Fall kaum machen. Eher scheint ja ein zeitliches Abstimmungsproblem bei der Planung zu geben.

C
celestro

06.10.2020 um 19:39 Uhr

"Der Betriebsrat hat nach § 47 Abs. 3 BetrVG für jedes Mitglied, das er in den Gesamtbetriebsrat entsendet, mindestens ein Ersatzmitglied zu bestellen. Im Fall der Bestellung mehrerer Ersatzmitglieder hat er die Reihenfolge des Nachrückens festzulegen."

einfach, oder? ;-)))

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