Wahlvorstand
Servus, ich habe da mal eine Frage an Euch: Wahlvorstand! Folgendes, wir sind eine Firma, wurden aber vor einen Jahr aufgeteil : (Name erfunden) Fritz GmbH - Fritz Produktions GmbH. Nun möchten wir einen Mitarbeiter aus der F-GmbH zum Wahlvorstand machen, er ist normal auch als Abteilungsleiter für F-Produkt. - GmbH tätig. Bitte um Auskunft, möglich: Ja oder Nein ?
Community-Antworten (3)
10.11.2009 um 21:30 Uhr
Putzer, wenn er wahlberechtigt ist (siehe § 7 BetrVG), kann er auch WV sein.
10.11.2009 um 21:52 Uhr
Ich lese, das Eure Produktion einen Wahlvorstand stellen will? Wenn der Abteilungsleiter der Produktion auch Mitarbeiter der GmBh ist vermute ich mal einen Gemeinschaftsbetrieb. Das solltet Ihr ggf. auch noch in Erfahrung bringen, ggf. ist Prod ein Betriebsteil und es lohnt sich, an der Wahl des Hauptbetriebsrates teilzunehmen?
11.11.2009 um 09:23 Uhr
Von der Beschreibung her gehe ich sogar mit 99%iger Wahrscheinlichkeit davon aus, das es sich um einen gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen handelt (§1 (2) 2. BetrVG), da er nur von "aufteilung", sprich: Spaltung im Sinne des Gesetzes spricht, die Betriebsorganisation scheint sich dadurch nicht geändert zu haben.
Eigentlich ist nur zu klären, ob der "Abteilungsleiter" leitender Angestellter im Sinne von §5 (3) bzw. (4) BetrVG ist. Falls nein, kann er natürlich Wahlvorstand werden.
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