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Neuwahlen?

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Entenbach
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, brauche mal eure Hilfe. In unserem Haus gibt es seid 2007 einen Betriebsrat, der damals aus 5 Mitgliedern bestand. Mittlerweile sind wir nur noch zu dritt, haben keine Ersatzmitglieder mehr. Nun möchte uns wieder ein BR Mitglied verlassen, zwecks Stellenwechsel und Umzug in eine andere Stadt. Können wir noch bis 2010 bis Neuwahlen sind, weitermachen, ( zu 2. ), oder müssen wir sofort Neuwahlen machen?

Vielen Dank LG Nicole

8.965029

Community-Antworten (29)

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DonJohnson

05.11.2009 um 16:17 Uhr

@Entenbach Schau dir bitte den § 13 BetrVG genau an. Sehr interessant für dich ist der Abs 2 Nr 2. Ich würde nämlich gerne wissen, wieso ihr nicht schon lange Neuwahlen eingeleitet habt...

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derdermalwjlwar

05.11.2009 um 16:24 Uhr

Ihr könntet schon noch bis 2010 weitermachen, aber wieso?

Wenn ihr (wie DJ meint: pflichtgemäß) gleich Wahlen einleitet, dann besteht der neu gewählte BR in jedem Falle bis zu den Regelwahlen 2014, es sei denn, ihr kommt davor wieder in Unterzahl.

D
DonJohnson

05.11.2009 um 16:30 Uhr

wjl Ich denke, Nicole hat sich unglücklich ausgedrückt. Siehe hierzu "oder müssen wir sofort Neuwahlen machen?" Der WV ist sofort einzuberufen. Wie lange der WV dann benötigt, steht noch auf einem anderen Blatt. Ich sehe keine Veranlassung die Wahl aufzuschieben - im Gegenteil.

D
derdermalwjlwar

05.11.2009 um 16:39 Uhr

Naja DJ, das ist hier immer so die grundsätzliche Diskussion. Natürlich müssen sie neu wählen (oder hätten schon lange müssen), und natürlich gibt es keinen objektiven Grund JETZT noch bis 2010 weiterzumachen.

Aber das Weitermachen in Unterzahl ist nun mal im Gesetz nicht unmittelbar sanktioniert.

Deshalb ist das nicht falsch wenn ich sage, sie können auch bis 2010 weitermachen.

D
DonJohnson

05.11.2009 um 16:54 Uhr

wjl Stimmt, außer die Sanktion des § 23 Abs 1 BetrVG wohl keine ;-)))

Dennoch sehe ich es so, dass sie sofort den WV benennen müssen. Ich finde es nicht richtig, dass der BR vom AG erwartet sich an Gesetze zu halten und der BR sucht sich das wie er will aus. Nur weil vermutlich keine Konsequenzen zu befürchten sind, muß sich IMHO der BR an das BetrVG halten...

Und über diese Meinung werde ich mit niemanden hier diskutieren

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Entenbach

05.11.2009 um 20:28 Uhr

Danke, für eure Antworten. Nur nochmal zur Info. Wir waren ursprünglich mal 5 Mitglieder. Und laut Gewerkschaft und Rechtsanwalt dürfen wir solange weitermachen, solang wir beschlußfähig sind. Und beschlußfähig ist ein Betriebsrat, mit drei Mitgliedern noch, wenn es vorher mal fünf waren!!!! Deshalb wurde noch nicht neu gewählt!

LG Entenbach

D
DonJohnson

05.11.2009 um 20:35 Uhr

@Entenbach Klar "könnt" ihr weiter machen, die Begründung hat wjl hier richtig mitgeteilt. Aber "hat zu" "ist zu" sind zwingende MUSS Vorschriften. Verstöße hiergegen sind ein grober Pflichtverstoß nach § 23 und kann so geahndet werden! Nicht mehr, aber auch nciht weniger... Und ob es jetzt für euch sinnig ist, wage ich echt zu bezweifeln!

Nochmals: Ihr wollt dass sich euer AG an die Gesetze hält - und ihr macht es nciht? Wie glaubwürdig seid ihr dann vor den MA?

Die Entscheidung obliegt natürlich bei euch, ich finde es wohlgemerkt zum k......!!!

Gebt dem neuen BR ne gute Chance und ne etwas längere Laufzeit - euer Gremium ist M. E. erst mal durch mit dem Thema (und das BetrVG sieht es auch so)!!!

Sorry wegen der harten Worte, aber so sehe ich das...

E
Entenbach

05.11.2009 um 20:44 Uhr

@DJ Es war lediglich eine Frage, ob wir weitermachen können, natürlich ohne Pflichtverstoß. Das war alles. Habe nie geschrieben, dass wir weitermachen werden. Wie gesagt, es war eine FRAGE, ob wir weitermachen können. Und bislang waren wir mit drei Mitgliedern noch beschlußfähig und haben somi keinen Pflichtverstoß oder gegen irgendwelche Gestze verstoßen!!!!!!!!!!!!!!!!

D
DonJohnson

05.11.2009 um 20:50 Uhr

Und bislang waren wir mit drei Mitgliedern noch beschlußfähig und haben somi keinen Pflichtverstoß oder gegen irgendwelche Gestze verstoßen!!!!!!!!!!!!!!!! Ich befürchte doch!!! Die Beschlußfähigkeit hat nciht zwangläufig was mit Pflichtverstoß zu tun - umgekehrt wird auch ein Schuh draus ;-)))

In unserem Haus gibt es seid 2007 einen Betriebsrat, der damals aus 5 Mitgliedern bestand. Mittlerweile sind wir nur noch zu dritt, haben keine Ersatzmitglieder mehr. Seit wann seid ihr zu 3.???

D
DonJohnson

05.11.2009 um 20:51 Uhr

Und zum gefühlten 100. mal - ohne Pflichtverstoß könnt ihr so nciht weitermachen...

D
DonJohnson

05.11.2009 um 20:57 Uhr

Ich scheine mich unglücklich auszudrücken. Ja, ihr seid beschlussfähig, ABER ihr mußtet dennoch die Neuwahl mit benennung des WV einleiten. Das habt ihr nciht gemacht, und somit habt ihr einen Pflichtverstoß begangen!!!

E
Entenbach

05.11.2009 um 21:09 Uhr

@DJ : Du scheinst mich auch nicht zu verstehen, wir sind seid Ende Februar zu dritt. Und das ist mit Gewerkschaft und Rechtsanwalt so abgesegnet. Und dann auch nocheinmal es war eine Frage, ob weir weitermachen können oder nicht, habe nie gesagt, dass wir weitermachen werden! Und das werde ich jetzt nicht mehr diskutieren. Danke

K
Kölner

05.11.2009 um 21:16 Uhr

@Entenbach Ihr seid nach menschlichem Ermessen bei 2 BRM nicht mehr beschlussfähig - vll. noch mit Restmandat. Aber ich sehe den Grund für das Hinauszögern nicht mehr...

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DonJohnson

05.11.2009 um 21:16 Uhr

@Entenbach Du scheinst mich auch nicht zu verstehen, wir sind seid Ende Februar zu dritt. Und das ist mit Gewerkschaft und Rechtsanwalt so abgesegnet. Nein, du verstehst mnich nciht. Vermutlich wurde euch gesagt, daqss ihr bis zur Neuwahl beschlußfähig seid... und das seid ihr ja.

ABER: habt ihr bitteschön den WV einberufen? Nein, noch nciht - also verstoß gegen das BetrVG! Und darüber disklutiere ich auch nciht annähernd!!!

Bitte!!!

Kleiner Tipp: Wenn du die richtige Frage stellst, bekoimmst du richtige Antworten! Wenn du den RA fragst, ob ihr einen neuen WV einberufen müßt, wird der sagen: "ja, bis zur Neuwahl bleibt ihr im Amt"

Danke der Nachfrage ;-)))

D
DerAlteHeini

05.11.2009 um 21:26 Uhr

Entenbach Dieser Betriebsrat hat schnellstmöglich einen Wahlvorstand zu berufen. Der Wahlvorstand hat dann die Möglichkeit sich entsprechend auf die Wahl vorzubereiten. Das kann mit Schulungen natürlich einige Zeit dauern und die BR-Wahl in den Anfang des Jahres 2010 zu legen, dürfte kein Problem sein. Der BR wäre so weiter ordentl. im Amt und kann seine Geschäfte mit dem Rest der BR Mitglieder weiterführen.

Übrigens: So kurz vor einer neuen Wahlperiode ein Amtsenthebungsverfahren gem.: § 23 BetrVG zu starten, dürfte für die Berechtigten, hier der AG, die GEW oder mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, frustrierend enden. Denn zum Ablauf der Amtszeit dieses BR wird dem Kläger der Beklagte abhanden kommen.

D
DonJohnson

05.11.2009 um 21:30 Uhr

DerAlteHeini Nochmals: "@Entenbach Du scheinst mich auch nicht zu verstehen, wir sind seid Ende Februar zu dritt. Und das ist mit Gewerkschaft und Rechtsanwalt so abgesegnet."

Bitte also alles genau lesen!!! Mehr möchte ich zu diesem Thema echt nciht sagen!!!

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DerAlteHeini

05.11.2009 um 22:02 Uhr

DonJohnson Ich verstehe schon ein bisschen.

Habe aber im Leben die Erfahrung gemacht, dass nicht immer die rechtliche Sicht von Gewerkschaft, RA aber auch einzelne Kommentierungen, von dem der letztendlich einen Rechtstreit entscheidet auch so gesehen wird.

Die sicherste Variante für einem BR ist, sich immer Rechtskonform zu verhalten.

K
Kölner

05.11.2009 um 22:04 Uhr

@all Also wäre die richtige Variante gewesen: Einen WV zu bestellen, der aus wichtigem Grund die Wahl hinauszögert. Das wäre ja durchaus möglich...

D
DonJohnson

05.11.2009 um 22:07 Uhr

DerAlteHeini Die sicherste Variante für einem BR ist, sich immer Rechtskonform zu verhalten. Dann wäre aber das was ich schrieb richtig, oder???

Kölner Also wäre die richtige Variante gewesen: Einen WV zu bestellen, der aus wichtigem Grund die Wahl hinauszögert. Das wäre ja durchaus möglich... Aber doch wohl nicht rechtskonform mit dem hier vermittelten Fall...

K
Kölner

05.11.2009 um 22:11 Uhr

@DonJohnson Och, da geht vieles... BÜ, wesentliche betriebliche Veränderungen im Sinne des § 111 BetrVG, InsO, SP/IA-Verhandlungen, Massenentlassungen uvam.

D
DonJohnson

05.11.2009 um 22:13 Uhr

@Kölner Was bitte schön, hat das mit dem hier geschilderten Fall zu tun???

K
Kölner

05.11.2009 um 22:17 Uhr

@DonJohnson Nichts! Aber Du weisst ja nicht, was die Gewerkschaften oder der RA interpretiert haben, als die Kollegin Entenbach dort anfragte. Schon allein die Frage 'Also Herr RA, es stimmt doch, dass wir nicht die Wahl des WV hinauszögern können, oder?' lässt fast alles zu beim Hörenden.

D
DonJohnson

05.11.2009 um 22:22 Uhr

@Kölner Also ich scheine echt mandarin, türkisch oder welch auch immer für eine Sprache zu schreiben. Ok, meine Schriftform ist etwas außergewöhnlich, aber echt mißverständlich?

"Nein, du verstehst mnich nciht. Vermutlich wurde euch gesagt, daqss ihr bis zur Neuwahl beschlußfähig seid... und das seid ihr ja."

"Kleiner Tipp: Wenn du die richtige Frage stellst, bekoimmst du richtige Antworten! Wenn du den RA fragst, ob ihr einen neuen WV einberufen müßt, wird der sagen: "ja, bis zur Neuwahl bleibt ihr im Amt""

Ist es nciht so?

I
Immie

05.11.2009 um 22:28 Uhr

@DJ Ja! Es ist so wie du sagst! WV bestellen...diesen schulen lassen...Wahl einleiten...und dann sind wir doch im März...oder? :-))

K
Kölner

05.11.2009 um 22:29 Uhr

@DonJohnson Is so! Ich stehe übrigens auf Tamil... ;-)

D
DonJohnson

05.11.2009 um 22:43 Uhr

@Immie Ja klar, aber... oh ich will nciht mehr weiter drüber reden... ;-)))

@Kölner Was auch immer nun wieder "Tamil" ist.... :-(((

I
Immie

05.11.2009 um 22:47 Uhr

Das was Kölner manchmal sprechen ;-))

D
DonJohnson

05.11.2009 um 22:52 Uhr

Was Kölner manchmal sprechen wenn sie zuviel von der pilsähnlen Substanz aus Reagenzgläsern zu sich genommen haben? ;-)))) - ich dachte das hieße Kölsch ;-))))

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DerAlteHeini

06.11.2009 um 23:50 Uhr

Mann sollte nicht glauben, dass man bei einer Gewerkschaft immer eine rechtssichere Auskunft bekommt. Da liegt es immer an der Qualität der Zuständigen. Da habe ich schon haarsträubende Dinge erlebt.

Spricht man mit einem Rechtsanwalt, sollte man immer daran Denken, dass er auch ein Kaufmann sein muss und eventuell mit seiner Beratung schon sein nächste Mandat vorbereitet.

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