BR möchte geschlossen zurücktreten - Wie ist die Vorgehensweise?
Was passiert, bzw. welche Formalia muss eingehalten werden, wenn der Betriebsrat geschlossen zurücktreten möchte? Nach § 24 BetrVG erlischt das Betriebsamt u. a. mit Niederlegung. Fall: Der BR besteht (bestand) aus 3 Mitgliedern. Die BR-Vorsitzende ist überraschend zurückgetreten. Es stand noch ein Ersatzmitglied zu Verfügung, dieses hat nach Einberufung in den BR seinen Rücktritt eingereicht. Die beiden übrigen BR-Mitglieder denken jetzt über einen geschlossen Rücktritt nach! Wie ist die Vorgehensweise, bzw. die folgen für die beiden verbliebenen BRs?
Community-Antworten (2)
05.11.2009 um 15:04 Uhr
Sofort Neuwahlen einleiten !
05.11.2009 um 15:52 Uhr
Die zwei BR-Mitglieder sind bis zur Neuwahl weiterhin im Amt. Der BR besteht jetzt aus 2 Mitgliedern, ist somit bereits ab einem Anwesenden beschlussfähig.
Ein Rücktritt ist nicht erforderlich. Weder durch Beschluss (das würde gar nichts am Zustand der Geschäftsführung ändern), und schon gar nicht durch individuellen Rücktritt (sonst gäbe es nämlich keinen BR mehr).
Also, wie Scorpion es so stark verkürzt gesagt hat: sofort einen Wahlvorstand einsetzen, damit DIESER die Wahl einleiten kann.
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