Erstellt am 30.10.2009 um 15:44 Uhr von tabularasa
Deine Frage ist etwas verwirrend. Wer plant die Gründung eines BR? Die Geschäftsleitung ??!
Wenn dies der Fall sein sollte ist nicht erklärbar warum sie ihr Ansinnen plötzlich ändern sollte.
Aber es ist eigentlich auch egal wer den Anstoß für eine BR-Wahl gibt. Letzendlich wird zuerst ein Wahlvorstand gewählt und ab dem Abschluß dieser Wahl obliegt dem AG kein Einfluß mehr, ohne Konsequenzen, auf den Ablauf der BR-Wahl.
Erstellt am 30.10.2009 um 16:37 Uhr von Petrus
Die GL erfährt zu den Zeitpunkt davon, wenn entsprechend §§17, 17a BetrVG ein Wahlvorstand bestellt oder zur Betriebsversammlung (z.B. per Aushang am Schwarzen Brett) eingeladen wird.
Vorher würde ich nur mit Leuten darüber reden, denen ich 200% vertraue - falls die GL diese Ansinnen kippen möchte. Als Gewerkschaftmitglied würde ich mich vertrauensvoll an diese wenden, die euch vorab aufschlaut und dann nach §17(4) tätig werden dürfte.
Erstellt am 30.10.2009 um 16:57 Uhr von pirat
@heutigefrage,
ergänzend zu den Vorschreibern...
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