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Leitende Angestellte

M
Marmi
Sep 2020 bearbeitet

Welche Klausel müsste in eine BV (Suchtprävention) aufgenommen werden, wenn diese auch für leitende Angestellte gelten soll.

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Community-Antworten (5)

C
celestro

22.09.2020 um 19:06 Uhr

"Keine Geltung haben Betriebsvereinbarungen für leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG.

aus: https://www.betriebsratspraxis24.de/news/betriebsratspraxis-extra/faq-betriebsvereinbarung/fuer-wen-gilt-eine-betriebsvereinbarung/"

daher gibt es mMn keinen Weg, die dort mit rein zu bekommen.

M
Moreno

22.09.2020 um 20:39 Uhr

Die leitenden dürfen weiter saufen ;-)

G
ganther

22.09.2020 um 20:45 Uhr

der BR ist eben nicht zuständig. Daher kann man für "echte" Leitende nichts vereinbaren. Die wählen Euch nicht und daher habt ihr kein Mandat für diese Menschen zu handeln

K
kratzbürste

23.09.2020 um 10:17 Uhr

"Diese BV gilt auch für unseren besoffenen Chef":-) Ich würde erst einmal klären, wer wirklich leitender Angestellter ist.

K
Kjarrigan

23.09.2020 um 10:23 Uhr

Der AG kann die BV per Direktionsrecht für die Leitenden Angestellten für bindend erklären. Ohne Beteiligung des BR (da BR gem BetrVG nicht für La zuständig)

Von daher würde ich das nicht in die BV schrieben, sondern der AG soll das jedem LA zur Kenntnis bringen.

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