Erstellt am 22.09.2020 um 17:06 Uhr von celestro
"Keine Geltung haben Betriebsvereinbarungen für leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG.
aus: https://www.betriebsratspraxis24.de/news/betriebsratspraxis-extra/faq-betriebsvereinbarung/fuer-wen-gilt-eine-betriebsvereinbarung/"
daher gibt es mMn keinen Weg, die dort mit rein zu bekommen.
Erstellt am 22.09.2020 um 18:39 Uhr von Moreno
Die leitenden dürfen weiter saufen ;-)
Erstellt am 22.09.2020 um 18:45 Uhr von ganther
der BR ist eben nicht zuständig. Daher kann man für "echte" Leitende nichts vereinbaren. Die wählen Euch nicht und daher habt ihr kein Mandat für diese Menschen zu handeln
Erstellt am 23.09.2020 um 08:17 Uhr von Kratzbürste
"Diese BV gilt auch für unseren besoffenen Chef":-)
Ich würde erst einmal klären, wer wirklich leitender Angestellter ist.
Erstellt am 23.09.2020 um 08:23 Uhr von Kjarrigan
Der AG kann die BV per Direktionsrecht für die Leitenden Angestellten für bindend erklären. Ohne Beteiligung des BR (da BR gem BetrVG nicht für La zuständig)
Von daher würde ich das nicht in die BV schrieben, sondern der AG soll das jedem LA zur Kenntnis bringen.