Ein-Mann-Betriebsrat
Ich bin ein Ein-Mann-Betriebsrat, weil unser Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter hat. Ändert sich daher etwas bei der Wahl 2010, z.B. bei der Bestellung des Wahlvorstandes (Anzahl der Personen)
Community-Antworten (1)
14.10.2009 um 13:31 Uhr
Hi
Für dich wichtig § 14a und § 17a BetrVG. Die §§ 16 und 17 natürlich auch.
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