BR Wahl: Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen?
Hallo Kollegen
ich bin Wahlvorstand. Meine Frage. Dürfen die Mitarbeiter von Zeitarbeitsfirmen bei der BR Wahl 2010 wählen. Formell sind diese Leute nicht bei der Firma angestellt, sondern bei der Zeitarbeitsfirma.
Was meint Ihr.
Liebe Grüße Grete
Community-Antworten (16)
21.09.2009 um 17:18 Uhr
ich meine.........ließ mal den § 7 BetrVG.............
21.09.2009 um 17:23 Uhr
Alles klar
DANKE
21.09.2009 um 17:54 Uhr
ich meine: Wahlvorstandsschulung wenn schon solche Frage gestellt werden
21.09.2009 um 18:03 Uhr
...ich meine.............die Letze liegt schon bei mir 4 Jahre zurück und damals hatten wir keinen einzigen Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma, ich meine, deshalb darf ich doch wohl fragen um eine kurzfistige gekommene Anfrage zu klären. oder ?
21.09.2009 um 18:06 Uhr
@Grete Klar kannst du fragen. Du solltest dann aber auch wissen, dass die Anzahl der Leiharbeitnehmer nciht mitgerechnet wird, in Bezug auf die Größe des Gremiums.
Dennoch solltest du dir Gedanken über eine Schulung machen... sicher ist sicher
21.09.2009 um 18:27 Uhr
@DonJhonson Upps, das war mir neu........
Ich verspreche Dir, ich mach die Schulung :-))))))))
LG Grete
21.09.2009 um 18:39 Uhr
@Grete Denk auch mal drüber nach, dass es mehr als sinnvoll ist, den gesamten WV schulen zu lassen... Also Beschluss fassen und dannSeminar besuchen... ;-)))
Hier bei der WAF kannst du dir ne Software runterladen "Wahlhelfer" oder so. In der Probephase ist die meines Wissens kostenlos...
21.09.2009 um 18:39 Uhr
don, respekt ! du beantwortest nichtgestellte fragen und triffst voll ins schwarze..;-)) ...und wieder jemand auf schulung geschickt, die 20% PROVISION der WAF hast du dir redlich verdient..;-))
21.09.2009 um 18:48 Uhr
kriegsrat, Danke ;-)))
Ich habe ja nciht auf die Frage geantwortet, wollte mit meinem Exkurs nur verdeutlichen, dass es viele wichtige Dinge gibt, die man vielleicht nicht weiß, wenn man nciht professionell geschult wird... ;-)
...und wieder jemand auf schulung geschickt, Jepp, das ist doch was, dass mir das sogar versprochen wird, gell? ;-)))
die 20% PROVISION der WAF hast du dir redlich verdient..;-)) Na, schön wärs, ich befürchte aber, dass ich dann drauf zahlen würde wenn man bedenkt, was ich so in letzter Zeit (auch im BR Talk) so von mir gelassen habe ;-))) Ich denke das Verhältnis zwischen der WAF und mir (was noch nie so wirklich innig war) ist ein wenig abgekühlt. Aber sei es drum, ich sage was ich denke und so soll es auch bleiben ;-))) (gelöscht wurde das seltsamerweise nciht, was mich doch leicht irritierte, aber anderer Seits auch hoffen läßt)
Nachtrag: Geschrieben am 16.09.09 um 22:03 Uhr
22.09.2009 um 10:53 Uhr
Also es wurde hier wohl nicht nach dem Gremium gefragt, eher ob sie wählen dürfen oder nicht. Dazu noch einige Fragen:
[quote]§ 7 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.[/quote]
Wie sieht es denn damit aus, wenn eine Leihfirma zwar 12 Monate im Betrieb ist, diese aber immer mit ständig wechselnden Mitarbeiterzahlen und Mitarbeitern? Ich stell mir vor, das in den seltensten Fällen immer genau die selben 10 Mitarbeiter der Leihfirma im Betrieb ist. Wie sieht es damit aus, wenn die Leihfirma zwar länger als drei Monate im Betrieb vertreten ist aber stets mit unterschiedlichen Mitarbeitern und Mitarbeiteranzahl? Wie wird hier der Durchschnitt berechnet falls diese dann trotzdem wählen dürfen?
22.09.2009 um 11:03 Uhr
Wie sieht es denn damit aus, wenn eine Leihfirma zwar 12 Monate im Betrieb ist, diese aber immer mit ständig wechselnden Mitarbeiterzahlen und Mitarbeitern?
Also erstmal ist ja festzustellen, dass es bei der Zustimmung nach 99 nicht um die Zeitarbeitsfirma als solches, sondern um die MA dieser geht. Hierfür gibt der BR die Zustimmung...
Ich stell mir vor, das in den seltensten Fällen immer genau die selben 10 Mitarbeiter der Leihfirma im Betrieb ist.
Doch, eigentlich sollte es so sein, es sei denn, der AG ist mit dem Leiharbeitnehmer nciht zufrieden, oder er erkrankt usw... Alles andere ist auch eigentlich unsinnig, da die neuen immer wieder neu angelernt und eingearbeitet werden müßten...
Wie sieht es damit aus, wenn die Leihfirma zwar länger als drei Monate im Betrieb vertreten ist aber stets mit unterschiedlichen Mitarbeitern und Mitarbeiteranzahl? Wie wird hier der Durchschnitt berechnet falls diese dann trotzdem wählen dürfen?
Bei dem erwähnten § 7 kommt es nciht darauf an dass sie schon 3 Monate im Betrieb sind, sondern ob sie länger als 3 Monate dort arbeiten sollen. Und da die Wahlberechtigung nicht der Leiharbeitsfirma zugesprochen wird sondern den Leiharbeitnehmern, sollte die Sache klar sein...
22.09.2009 um 11:47 Uhr
[quote]Doch, eigentlich sollte es so sein, es sei denn, der AG ist mit dem Leiharbeitnehmer nciht zufrieden, oder er erkrankt usw... Alles andere ist auch eigentlich unsinnig, da die neuen immer wieder neu angelernt und eingearbeitet werden müßten... [/quote]
Bei uns kommen und gehen regelmässig neue Mitarbeiter der selben Leihfirma. Selten das da mal einer länger als zwei oder vier Wochen bleibt. Hat vielleicht auch etwas mit den unmöglichen Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen zu tun. Das neue Anlernen der neuen Mitarbeiter der Leihfirma ist in einer Stunde erledigt, sind eher einfachere Aufgaben die diese erledigen sollen.
Aus dem §7 kann ich Deine Ausführungen aber so nicht ersehen, denn dort steht:
[quote]...so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. [/quote]
Und nicht „eingesetzt werden sollen“. Sollen ist ja eine Möglichkeitsfrage oder Zukunftsfrage, werden eine Istfrage oder Vergangenheitsfrage (vielleicht ein bisschen blöd ausgedrückt). Ferner widerspricht es meiner Auffassung nach ja den gemeinten Grundsatz, dass diese MA erst wählen können, dürfen sollen, wenn sie einen gewissen Durchblick in dem Betrieb erhalten haben, deshalb möglicherweise auch die Dreimonatsfrist. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, wenn eine Woche vor einer Betriebsratswahl eine Abmachung über 20 Mitarbeiter einer Leihfirma abgeschlossen wird, dass diese vier Monate im Betrieb tätig werden sollen, dass diesen 20 Mitarbeitern der Leihfirma somit sofort nach fünf Arbeitstagen das Wahlrecht zustehen würde.
22.09.2009 um 11:59 Uhr
@ Querdenker Nun, manchmal ist es aber auch so, dass man geradlinig und einfach denken soll... ;-)))
Und nicht „eingesetzt werden sollen“. Sollen ist ja eine Möglichkeitsfrage oder Zukunftsfrage, werden eine Istfrage oder Vergangenheitsfrage (vielleicht ein bisschen blöd ausgedrückt).
Da steht aber auch nciht "... wen sie länger als 3 Monate eingesetzt worden sind..."
Leider habe ich hier keinen Kommentar, schau da rein, vielleicht glaubst du mir dann ;-)
Ferner widerspricht es meiner Auffassung nach ja den gemeinten Grundsatz, dass diese MA erst wählen können, dürfen sollen, wenn sie einen gewissen Durchblick in dem Betrieb erhalten haben, deshalb möglicherweise auch die Dreimonatsfrist.
Das ist schade, dass es deiner Auffassung widerspricht, aber wenn dem doch so wäre, sollte das gleiche dann auch für neu eingestellte AN des Betriebes gelten, oder? Tut es aber nciht ;-)))
dass diese vier Monate im Betrieb tätig werden sollen, dass diesen 20 Mitarbeitern der Leihfirma somit sofort nach fünf Arbeitstagen das Wahlrecht zustehen würde.
Aber genauso ist es...
Nochmals zum Anfang: Bei uns kommen und gehen regelmässig neue Mitarbeiter der selben Leihfirma. Selten das da mal einer länger als zwei oder vier Wochen bleibt.
Na, dann hat euer BR ja viel zu tun... ;-)
*Hat vielleicht auch etwas mit den unmöglichen Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen zu tun. *
Auch da sollte der BR was gegen unternehmen...
22.09.2009 um 14:15 Uhr
Ich glaube dir das schon.
[quote]Auch da sollte der BR was gegen unternehmen...[/quote]
Ja, unser Stamm BR sollte wirklich, macht er aber nicht und deshalb gibt es eben auch das kollektive krankschreiben bei uns, was wiederrum die anderen ausbaden müssen! Deshalb versuche ich ja aber offensichtlich vergeblich. Und wirklich was nützen, dass in einem guten halben Jahr Neuwahlen sind, tut es im Moment auch nicht, gerade dann nicht, wenn wieder solch ein mieser Murcks bei rauskommt der dann vielleicht sogar zwei Jahre gilt ehe man es kündigen kann.
22.09.2009 um 14:25 Uhr
@Querdenker
Ja, unser Stamm BR sollte wirklich, macht er aber nicht Hmmm, was ist ein Stamm BR?
*Deshalb versuche ich ja aber offensichtlich vergeblich. * Was genau versuchst du?
Und wirklich was nützen, dass in einem guten halben Jahr Neuwahlen sind, tut es im Moment auch nicht, gerade dann nicht, wenn wieder solch ein mieser Murcks bei rauskommt der dann vielleicht sogar zwei Jahre gilt ehe man es kündigen kann. Also ein wenig mehr Aufklärung wäre jetzt toll, ich verstehe nämlich rein gar nciht was du auszusagen versuchst :-(
22.09.2009 um 14:57 Uhr
ggg ich bin da wohl mit zwei Themen durcheinander gekommen, vergiss es einafch ;-)
Verwandte Themen
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Wer hat ein Wahlrecht
Älterdürfen auch Aushilfen von Zeitarbeitsfirmen bei einer Betriebsratwahl mitwählen und hat das personal einer kantine auch ein anrecht darauf auch wenn sie nicht von der gleichen Firma sind
BR-Gründung bei Zeitarbeitsunternehmen - wie?
ÄlterWelche MitarbeiterInnen zählen zu den wahlbwerechtigten MA eines Arbeitnehmerüberlassungsunternehmens, wenn man einen BR gründen will? Wie stelle ich dies am besten an? Gibt es schon Kollegen, die bei
Anfechtung der Wahl
ÄlterHallo zusammen, ein Mitarbeiter hat vor Ablauf der Frist zum einreichen der Wahlvorschläge eine fristlose Kündigung erhalten. Für diesen Mitarbeiter hat dann die Gewerkschaft NGG einen Wahlvorschlag
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
ÄlterWahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr