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Wahlvorstand - kann die Geschäftsleitung einzelnen Mitarbeitern die Teilnahme (incl. Schulungen ) verbieten ,da diese Personen laut GL unabdinglich sind ?

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forelle
Nov 2016 bearbeitet

Eine Frage ,wenn der Betriebsrat einen Wahlvorstand beschliesst ,kann die Geschäftsleitung einzelnen Mitarbeitern die Teilnahme (incl. Schulungen ) verbieten ,da diese Personen laut GL unabdinglich sind ? Danke für Antworten

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Community-Antworten (4)

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DonJohnson

15.09.2009 um 12:16 Uhr

Nein kann sie nicht. Die Arbeit im oder des WV ist genauso zu werten wie die Arbeit eines BRM

Nachtrag: Das ist schon aus dem § 119 BetrVG ersichtlich

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Petrus

15.09.2009 um 14:51 Uhr

Bei Schulungen wäre §37(6) BetrVG analog anzuwenden: Der ArbGeb kann die Einigungsstelle anrufen.

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DonJohnson

15.09.2009 um 15:00 Uhr

@Petrus Einigungsstelle wegen der zeitlichen Lage meinst du, oder? ;-)))

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Petrus

15.09.2009 um 16:37 Uhr

@DJ: Ja - so habe ich "unabdinglich" interpretiert. @Fisch: Ansonsten ist niemand auf Dauer unabkömmlich - oder bricht der Laden zusammen, wenn dieser MA krank wird? (was man bekanntlich wesentlich schlechter im voraus planen kann, als eine Schulung oder WV-Sitzung)

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