Wahlvorstand - kann die Geschäftsleitung einzelnen Mitarbeitern die Teilnahme (incl. Schulungen ) verbieten ,da diese Personen laut GL unabdinglich sind ?
Eine Frage ,wenn der Betriebsrat einen Wahlvorstand beschliesst ,kann die Geschäftsleitung einzelnen Mitarbeitern die Teilnahme (incl. Schulungen ) verbieten ,da diese Personen laut GL unabdinglich sind ? Danke für Antworten
Community-Antworten (4)
15.09.2009 um 12:16 Uhr
Nein kann sie nicht. Die Arbeit im oder des WV ist genauso zu werten wie die Arbeit eines BRM
Nachtrag: Das ist schon aus dem § 119 BetrVG ersichtlich
15.09.2009 um 14:51 Uhr
Bei Schulungen wäre §37(6) BetrVG analog anzuwenden: Der ArbGeb kann die Einigungsstelle anrufen.
15.09.2009 um 15:00 Uhr
@Petrus Einigungsstelle wegen der zeitlichen Lage meinst du, oder? ;-)))
15.09.2009 um 16:37 Uhr
@DJ: Ja - so habe ich "unabdinglich" interpretiert. @Fisch: Ansonsten ist niemand auf Dauer unabkömmlich - oder bricht der Laden zusammen, wenn dieser MA krank wird? (was man bekanntlich wesentlich schlechter im voraus planen kann, als eine Schulung oder WV-Sitzung)
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