Erstellt am 26.08.2020 um 20:05 Uhr von celestro
Wenn ich einen RA dazu hole, dann mMn für den ganzen Prozess.
Erstellt am 27.08.2020 um 07:33 Uhr von SyMa
Wenn Ihr einen RA hinzuzieht, würde ich das unbedingt vor den Verhandlungen machen. Etwas mit dem AG bis zum Ende zu verhandeln um dann festzustellen, dass man doch noch was ändern muss, macht wenig Sinn.
Ob bei einer solchen BV unbedingt ein RA notwendig ist, hängt von Eurer BR Zusammensetzung (Erfahrungsgrad) ab.
Erstellt am 27.08.2020 um 08:39 Uhr von Kratzbürste
Wenn ihr einen RA hinzuzieht, bekommt ihr (wahrscheinlich) eine rechtlich richtig formulierte BV - aber eben nicht eine betrieblich praktische und gute Regelung. Außerdem denken viele auch gleich an die "Gelddruckmaschine" Einigungsstelle.
Ich würde erst einmal mit dem Arbeitgeber über die Art und Weise der gewünschten Regelungen verhandeln. Besteht da Einigkeit, kann man auch einen RA bitten, den richtigen Text zu formulieren.
Erstellt am 27.08.2020 um 08:43 Uhr von UdoWoe
Es schadet nicht einen RA des Vertrauens hinzu zu ziehen. Die Erfahrung die ich gemacht habe, alle BVs die nur wir als BRs erstellt haben, enthielten Fehler. Entweder wurde etwas vergessen oder es wurden Dinge reingeschrieben, welche zum Nachteil für die MA geführt hätten.
Ich glaube nicht, auch wenn es schon langjährige BRs sind, dass alle diesen Erfahrung haben eine Rechtskonforme und für die MA beste BV zu erstellen. Ich würde anraten einen RA miteinzubinden.
Erstellt am 27.08.2020 um 20:25 Uhr von BRHamburg
Wir haben eine RA Kanzlei die alle rechtliche Dinge macht. Da ist es dann halt auch möglich den Entwurf einer BV ohne Formalitäten( Beschluss und Kostenübernahme) prüfen zu lassen. Da werden aber auch nur grobe Fehler festgestellt.
Erstellt am 28.08.2020 um 20:09 Uhr von Caron15