Erstellt am 25.08.2009 um 19:52 Uhr von pirat
@ ichbins,
ja! Antwort nebenbei...
Erstellt am 26.08.2009 um 08:15 Uhr von neskia
Kündigungsschutzgesetz §15 (3) "Die Kündigung eines Mitglieds eines Wahlvorstands ist vom Zeitpunkt seiner Bestellung an, die Kündigung eines Wahlbewerbers vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an, jeweils bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig......Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Kündigung unzulässig,....."
Erstellt am 26.08.2009 um 09:07 Uhr von ichbins
Vielen Dank ,ihr beiden !!!