Wahlvorstand
Hallo eine Frage nebenbei: Hat der Wahlvorstand ein Kündigungsschutz ? Wir wollen einen Betriebsrat wählen und hätten drei Mitarbeiter die den Wahlvorstand stellen würden ,daher meine frage .
Community-Antworten (3)
25.08.2009 um 21:52 Uhr
@ ichbins, ja! Antwort nebenbei...
26.08.2009 um 10:15 Uhr
Kündigungsschutzgesetz §15 (3) "Die Kündigung eines Mitglieds eines Wahlvorstands ist vom Zeitpunkt seiner Bestellung an, die Kündigung eines Wahlbewerbers vom Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags an, jeweils bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unzulässig......Innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Kündigung unzulässig,....."
26.08.2009 um 11:07 Uhr
Vielen Dank ,ihr beiden !!!
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