Wer darf wählen und sich zur Betriebsratswahl aufstellen lassen ?
Guten Morgen, vor 2 Jahren wurden 2 Teile aus dem Hauptbetrieb .....GmbH+Co.KG ausgegliedert unsere Firmierung lautet gleicher Firmenname aber nur GmbH, der Firmensitz und die Arbeitsverhältnisse sind gleichgeblieben. So nun sind ja im nächsten Jahr BR-Wahlen, in einem Vorgespräch heisst es jetzt nur AN aus dem Hauptbetrieb dürfen wählen oder sich zur Wahl aufstellen lassen. Kann das richtig sein, was ist hier zu beachten ? Kann uns hier schon jemand weiterhelfen oder wo können wir uns genau erkundigen. Ach ja der AG ist schon vor einiger Zeit aus dem Arbeitnehmerverband ausgetreten und lehnt sich nur noch an den vorherigen Tarifvertrag an, betont aber immer wieder, dass er dies jederzeit ändern kann, in jedem Schreiben steht - Betrieb ist nicht tarifgebunden ........ Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (1)
12.08.2009 um 13:29 Uhr
Ob Ihr mit dem "Hauptbetrieb" einen gemeinsamen Betrieb bildet ist eine Frage die man aus der Ferne nur sehr schlecht beurteilen kann.
Hier spielen viele Faktoren rein. Insbesondere die Führungsstrukturen gilt es zu betrachten. Könnt Ihr Euch evtl. durch die Gewerkschaft oder einen Anwalt beraten lassen?
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