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Wann muss man neu wählen?

A
annie
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

unser BR wurde im Juni 2007 neu gewählt. Müssen wir jetzt nächstes Jahr auch wieder wählen ?

Gruß annie

6.06802

Community-Antworten (2)

K
Kölner

09.08.2009 um 13:39 Uhr

@annie Kurz und einfach: Ja!

D
DerAlteHeini

10.08.2009 um 06:17 Uhr

annie Hier hilft ein Blick ins Betriebsverfassungsgesetz. Der Absatz 3, des nachstehenden Gesetzes wird deine Frage beantworten.

§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Abs.1 Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten.

Abs.2 Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

  1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
  2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
  3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
  4. die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist,
  5. der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
  6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.

Abs. 3
Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.

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