Kann Betriebsrat übergreifend tätig werden ?
Ich arbeite im Rettungsdienst des DRK und die Geschäftsführung hat vor, eine GmbH zu gründen für unfachlichen Krankentransport, welche im Haus stationiert wäre. Nun meine Frage, können wir als BR diese GmbH mit betreuen oder müssten die Mitarbeiter ihren eigenen BR gründen ?
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (2)
29.07.2020 um 19:38 Uhr
Klassische Antwort: Es kommt darauf an. Mit den wenigen Informationen ist das nicht zu beantworten, es kommt sehr darauf an wie das ganze organisiert ist, also ob ein gemeinsamer Betrieb vorliegt oder nicht.
"Ein gemeinsamer Betrieb liege vor, „wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. Dazu müssen sich die beteiligten Unternehmen zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben. Diese einheitliche Leitung muss sich auf die wesentlichen Funktionen eines Arbeitgebers in sozialen und personellen Angelegenheiten erstrecken. Eine lediglich unternehmerische Zusammenarbeit genügt nicht“ (BAG 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, AP Nr. 14 zu § 17 KSchG 1969)."
Ist die neue GmbH ein eigenständiger Betrieb, so seid ihr als BR raus. Handelt es sich aber um einen gemeinsamen Betrieb, so seid Ihr als BR auch für die neue GmbH zuständig.
29.07.2020 um 19:39 Uhr
Es kommt darauf an. Du solltest mit mehr Details einen Fachanwalt befragen. Gleicher Standort- gleicher Arbeitgeber und wo möglich noch gleiche AN klingt wie § 1 BetrVG
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