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Wir sind nur noch zwei Betriebsratsmitglieder, weil ein Mitglied gekündigt hat, noch beschlussfähig?

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Gerusia
Feb 2019 bearbeitet

Hallo,

weil ein Betriebsratsmitglied zurückgetreten ist und das Ersatzmitglied seinen Arbeitsplatz gekündigt hat, sind wir nur noch zwei Mitglieder. Sind wir da noch beschlussfähig.?Was machen wir, wenn einer von uns in Urlaub bzw. krank ist. Wir haben auch kein Ersatzmitglied mehr. Sind Neuwahlen angebracht?

Wer kann mir etwas dazu sagen? Ich bedanke mich im Voraus.

Mit freundlichden Grüßen

Gerusia

10.047017

Community-Antworten (17)

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Lotte

30.07.2009 um 22:12 Uhr

Gerusia, ist das Ersatzmitglied denn schon ausgeschieden? Nehme an, dass Ihr drei BRM sein solltet? Dann seid Ihr mit zweien weiterhin Beschlussfähig und es gilt bei Verhinderung eines der beiden, die Modalitäten zum Rumpfmandat. Auch dann ist also BR Arbeit möglich. Ihr müsst allerdings so schnell wie möglich neu wählen, falls das EBRM nicht mehr tätig ist.

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monalisa

30.07.2009 um 22:24 Uhr

@Gerusia, um "Lotte's" Antwort noch eine vom Gesetz geschriebene Grundlage zum nachlesen zu geben: § 13 BetrVG, 2. Sinken der Zahl der Betriebsratsmitglieder, gut wäre mit Kommentierung!

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Lotte

30.07.2009 um 22:39 Uhr

Moni, danke...;-)) und in Verbindung damit noch den § 22 BetrVG, da stößt man beim Däubler auch auf das "Rumpfmandat"

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Gerusia

30.07.2009 um 23:16 Uhr

Das dem ausgeschiedenen Betriebsratsmitglied nachgerückte Ersatzmitglied hat zum 31.08. gekündigt und ist nur noch aufgrund von Urlaub bis zum 16.08. in der Firma.

Danke für die Antworten.

Danke derdermalwjlwar und DonJohnson für Eure Antworten. Wir haben jetzt erst mit den Vorbereitungen begonnen, da wir noch einige Prozesse hatten, die die Geschäftsleitung gegen uns führte. Wir haben zum Glück gewonnen. Wir hatten bisher kaum Zeit, unsere eigentliche Arbeit zu machen. Die Neuwahlen werden schwer werden, denn es traut sich keiner als Wahvorstand zu arbeiten. Das werden wir wohl selber machen müssen. Die Geschäftsführung wird uns jedenfalls alles erschweren, da wir ja nicht gewollt sind.

Herzliche Grüße

Gerusia

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derdermalwjlwar

16.09.2009 um 17:32 Uhr

Zwar spät aber sicher nicht zu spät:

Ein wenig muss ich mich schon wundern, warum ihr nicht auf Gerusias Frage antwortet. Die Frage war nicht, ob und wie der BR im Amt ist (denn das ist er auch im Stadium der Geschäftsführung ohne jede Einschränkung)

Die Frage war, ob der BR noch beschlussfähig ist, und wenn ja, dann wie.

Dazu, Lotte, gibt dann der § 33 Auskunft, und der Kommentar zum § 33 sagt etwas anderes als Du.

Der BR von Gerusia besteht nun noch aus zwei Mitgliedern. Da der § 33 fordert, dass "mindestens die Hälfte" der BR-Mitglieder anwesend sein muss, ist in diesem Falle auch schon ein BR-Mitglied alleine beschlussfähig.

Also Gerusia, keine Sorge wegen Beschlussfähigkeit.

D
DonJohnson

16.09.2009 um 17:46 Uhr

@derdermalwjlwar Oh Mann, das ist mir zu lang - schreibe dich nur noch mit wjl an ;-)))

Und du denkst deine Aussage kollidiert nicht mit § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG???

Lottes Antwort war von daher schon richtig. Mich würde interessieren ob die Neuwahlen schon eingeleitet wurden - ist ja schon fast zwei Monate her ;-)))

D
derdermalwjlwar

22.09.2009 um 17:31 Uhr

Nein DonJohnson, meine Aussage kollidiert nicht mit § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG. Ich habe nämlich NICHT gesagt, dass Gerusia nicht wählen soll!

Ich habe nur das Thema Beschlussfähigkeit kommentiert, und darauf hat Lotte eine falsche oder zumindest unvollständige Antwort gegeben.

Wenn ein 3-köpfiger BR mit 2 Mitgliedern dauerhaft in Unterzahl ist, dann sind eben für die Beschlussfähigkeit keine 2 Mitglieder erforderlich, sondern nur eines. Es kann ja sein, dass Lotte mit den "Modalitäten zum Rumpfmandat" genau die Regelung des § 33 gemeint hat; aus ihrer Antwort geht es aber nicht deutlich hervor, und war deshalb für Gerusia sicher nicht hilfreich.

Im übrigen wirst Du bei der Suche nach dem Begriff "Rumpfmandat" im BetrVG nichts finden. Im Kommentar von Däubler findest Du allenfalls den "Rumpf-BR", was lediglich darauf hinweist, dass der gemäß § 9 bzw. §11 nicht mehr auf Sollzahl ist. Dennoch führt er die Geschäfte erforderlichenfalls bis zum Ende der Amtszeit, und zwar uneingeschränkt, weiter!

Lottes Antwort in Bezug auf die Einleitung von Neuwahlen war auch nur "grundsätzlich" richtig. Die Neuwahlen müssen nämlich nicht "schnellstmöglich" stattfinden, sondern die Verantwortung des BR erschöpft sich darin "unverzüglich" einen Wahlvorstand zu bestellen. Dem obliegt es dann die Wahl einzuleiten bzw. durchzuführen, und manche Wahlvorstände brauchen ziemlich lange, bis sie im Falle des § 13 (2) in die Schlappen kommen, insbesondere, wenn sie im Vorfeld erkennen, dass es keine Kandidaten gibt. Erst 6 Wochen vor Ende der Amtszeit müssen sie wirklich dringend etwas tun, um eine BR-lose zeit zu vermeiden.

Gerusia, es wäre übrigens schön, wenn Du nicht Deine alten Antworten editierst, sondern neue Antworten unten anfügst. Das erleichtert den Lesefluß ungemein, auch wenn W.A.F. sich unendlich bemüht, dieses Forum immer umständlicher zu machen.

D
DonJohnson

22.09.2009 um 17:45 Uhr

wjl *meine Aussage kollidiert nicht mit § 13 Abs 2 Nr 2 BetrVG. Ich habe nämlich NICHT gesagt, dass Gerusia nicht wählen soll! * Ok, dann habe ich das falsch verstanden. Dafür entschuldige ich mich ;-) Das hast du aber echt verwirrend geschrieben, finde ich ;-)

Dennoch führt er die Geschäfte erforderlichenfalls bis zum Ende der Amtszeit, und zwar uneingeschränkt, weiter! Das bestreite ich nciht

*Die Neuwahlen müssen nämlich nicht "schnellstmöglich" stattfinden, sondern die Verantwortung des BR erschöpft sich darin "unverzüglich" einen Wahlvorstand zu bestellen. * Auch der Wahlvorstand muß dann unverzüglich (also ohne schuldhaften Verzögern) handeln. Dass dieses teilweise etwas Zeit in Anspruch nimmt, ist nicht bestritten...

insbesondere, wenn sie im Vorfeld erkennen, dass es keine Kandidaten gibt. Erst 6 Wochen vor Ende der Amtszeit müssen sie wirklich dringend etwas tun, um eine BR-lose zeit zu vermeiden. Du hast es aber echt drauf dich unglücklich auszudrücken ;-)

Das erleichtert den Lesefluß ungemein, auch wenn W.A.F. sich unendlich bemüht, dieses Forum immer umständlicher zu machen. Dem kann ich nur zu 1000% und mehr zustimmen...

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derdermalwjlwar

22.09.2009 um 17:50 Uhr

Was ist da unglücklich ausgedrückt?

Ich denke, ich habe damit ziemlich klar gesagt, dass der WV im Prinzip Narrenfreiheit, in jedem Falle aber bis Anfang des nächsten Jahres Zeit hat, die Wahl einzuleiten, wenn er dazu Gründe hat und nicht "schuldhaft zögert".

G
Gerusia

22.09.2009 um 18:12 Uhr

Hallo,

sorry, habe jetzt erst gesehen, dass unten die Möglichkeit zu einer Antwort besteht. Bin noch etwas unerfahren mit dem Internet. Ich möchte mich recht herzlich für Eure Hilfe bedanken. Wie ich vermutet habe, ist keiner bereit die Arbeit des Wahlvorstands zu übernehmen. Wie ist es eigentlich, wenn sich kein Dritter bereit erklärt sich als Betriebsratsmitglied wählen zu lassen? Können wir dann zu zweit, auch wenn 3 Mitglieder nötig wären, als Betriebsrat arbeiten? Denn wir sind ja immer noch über 20 wahlberechtigte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Herzliche Grüße

Gerusia

D
derdermalwjlwar

22.09.2009 um 18:24 Uhr

Dann mußt Du in den § 11 BetrVG schauen. Dann könnt ihr ggf. nur einen einköpfigen BR wählen.

Aber ich habe es ja erklärt: nur das "schuldhafte Zögern" ist unzulässig. Sowohl für den BR als auch für den Wahlvorstand.

Zunächst mal seid ihr frei, zu bestellen wen ihr wollt. Dazu müßt ihr niemanden fragen. Wenn ihr einen Bestellungsbeschluss gefaßt habt, dann müßt ihr die/den Bestellten fragen. Lehnt der ab, so bestellt ihr einen weiteren. Lehnt der ab, so bestellt ihr einen weiteren. Lehnt der ab, .......usw.

Damit kann schon einige Zeit ins Land gehen, und vielleicht sagt ja auch mal jemand zu.

Als Wahlvorstand würde ich dann (bei eurer Betriebsgröße) die Wahl auch erst dann einleiten, wenn ich Aussicht auf ausreichend Kandidaten habe. Es gibt keine Sanktionen, wenn sich der WV Zeit läßt.

Wenn das Spiel dann allerdings anfang 2010 immer noch so weitergeht, dann sollten ihr euch entschließen die Wahl einzuleiten und dann mangels Kandidaten auf einen ein-köpfigen BR zurückgehen.

G
Gerusia

22.09.2009 um 18:44 Uhr

Danke für die Antwort.

Ich habe schon alle gefragt. Aber die letzten 2 Jahre waren so schrecklich mit der Geschäftsleitung, dass keiner sich traut Wahlvorstand oder Betriebsratsmitglied zu werden. Wenn wir jetzt nur noch ein Betriebsratsmitglied wählen können, heißt das für das andere, es bekommt nach einem Jahr die Kündigung. Das ist genau das, was die Geschäftsleitung beabsichtigt. Die Geschäftsleitung will den Betriebsrat loswerden und versucht es mit allen Mitteln. Es sind schon einige Kollegen und Kolleginnen betriebsbedingt gekündigt worden. Sie hätten zwar Kündigungsschutzklage einreichen können, da wir als Betriebsrat nicht mal gefragt worden sind. Aber diesen Nervenkrieg wollte sich keiner antun. Deshalb haben sie sich verglichen und sind lieber gegangen. Wir haben zwar alle Prozesse gewonnen, die Geschäftsleitung ist auch vom Richter verwarnt worden, dass sie uns nicht behindern soll, aber am Ende siegt sie doch.

Herzliche Grüße

Gerusia

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DonJohnson

22.09.2009 um 18:51 Uhr

@Gerusia Also all das was du schreibst schreit doch eigentlich danach wieder einen BR zu haben...

Und tut mir leid das zu sagen, aber wenn cih nciht mal so viel Arsch in der Hose habe wenn ich gekündigt würde und beste aussichten auf Wiedereinstellung - oder höhere Abfindung, dann, ja dann bin ich blöd und mir ist nciht zu helfen!!! Das hat ncihts mit Nervenkrieg zu tun, sondern hat doch wohl direkte Auswirkung auf das Leben der AN!!!

Wir haben zwar alle Prozesse gewonnen, die Geschäftsleitung ist auch vom Richter verwarnt worden, dass sie uns nicht behindern soll, aber am Ende siegt sie doch.

Dazu kann ich nur sagen: "Wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren" Das sollten sich mal eure AN zu gemühte führen!!!

G
Gerusia

22.09.2009 um 21:08 Uhr

Hallo DonJohnson,

mein Kollege und ich sehen es genauso. Deswegen haben wir auch durchgehalten. Unser 3. Mitglied haben sie ja so lange bearbeitet, bis es aufgegeben hat und zurückgetreten ist. Das Ersatzmitglied hat nach einiger Zeit seinen Arbeitsplatz gekündigt, weil er die Stimmung in der Firma nicht mehr ertragen konnte und einen besseren Arbeitsplatz gefunden hat. Leider findet nicht jeder einen neuen Arbeitsplatz. Die anderen müssen durchhalten und sind einfach fertig mit den Nerven. Der Chef hat jeden bedroht und nur noch herumgeschrien. Meinen Betriebsratskollegen hat er sogar tätlich angegriffen. Er hat auch eine Anzeige bekommen. Als ich Betriebsratsarbeit machte und ein paar Briefe schrieb, hat er diese genommen und auf den Boden geworfen und mich angebrüllt, ich solle meine Arbeit machen. Er hat so laut gebrüllt, dass alle es im Haus gehört haben. Jetzt will jeder nur seine Ruhe haben und nicht ständig von ihm belästigt werden. Wir fürchten sogar, dass er einen Weg findet, die Firma zu schließen. Denn er hat bei sich im Privathaus 8 Arbeitsplätze einrichten lassen. Er will sich einfach nicht damit abfinden, dass es einen Betriebsrat in seiner Firma gibt.

Herzliche Grüße

Gerusia

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DonJohnson

22.09.2009 um 21:11 Uhr

Nun, wenn schwarz gelb durchkommt und die gelben ihren Willen bekommen kommt er damit durch - sonst nicht ;-)

So oder so solltet ihr euch über § 119 BetrVG sehr intensive Gedanken machen...

G
Gerusia

22.09.2009 um 22:15 Uhr

Wir waren ja vor Gericht. Der Richter war stocksauer. Er hat gesagt, so etwas hat er noch nie erlebt, das ist bald schlimmer als vor dem Familiengericht. Nicht einmal in der Zeitung hätte er so etwas gelesen und er hofft, was er sonst nie macht, dass unsere Firma Pleite geht, damit er uns nicht mehr vor Gericht sieht. Vieles, was wir dem Chef vorwarfen, hat er bestritten. Er musste zwar eine Erklärung abgeben, dass er uns in Zukunft in Ruhe lässt und uns nicht mehr auffordert, zurückzutreten oder damit droht, die Firma zu schließen, wenn der Betriebsrat nicht wieder abgewählt wird. Doch bis es zum Termin kam, hat er schon alle so mürbe gemacht, dass keiner mehr etwas davon hören will. Ich fürchte, dass nicht viele wählen werden.

D
DonJohnson

23.09.2009 um 05:23 Uhr

@Gerusia

Kopf hoch, NOCH ist die Anzahl der Wähler nciht relevant ;-)))

Ihr macht das schon...

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