wenn ein BR Mitglied in Mutterschutz und Erziehungsurlaub geht, muß da ein Ersatzmitglied für diese dauer Einspringen oder muß ein Ersatzmitglied zum einem Stammmitglied hochgezogen werden ?
Leider kann mir das BtrVG da keine klare Anwort geben.
Unsere Seminarempfehlung
Ersatzmitglieder Teil 1
Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied