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BR-Wahl + Mutterschutz - Wie kann sie an der Wahl teilnehmen?

K
Kobold
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

so langsam fange ich an, die Betriebsratswahl 2010 vorzubereiten. Meine Frage: eine Kollegin wird zu diesem Zeitpunkt noch in Mutterschutz sein. Wie kann sie an der Wahl teilnehmen ? Muß sie vor Ort sein ? Briefwahl ?

Vielen Dank im Voraus.

6.26203

Community-Antworten (3)

K
Kölner

21.10.2009 um 10:53 Uhr

@Kobold Eigentlich kann sie 'nur' auf Antrag die Briefwahlunterlagen bekommen...

K
kobold

21.10.2009 um 11:00 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

K
Kriegsrat

21.10.2009 um 20:05 Uhr

ich würde hier den § 24 Abs. 2 WO zugrundelegen, und nach entsprechendem beschluß des wahlvorstands sowie vermerk in der wählerliste die unterlagen zur briefwahl unaufgefordert zusenden...........

...weil auch ein "ruhendes" beschäftigungsverhältnis wie "mutterschutz" seiner eigenart nach impliziert, daß der wahlberechtigte zum zeitpunkt der wahl vorraussichtlich nicht im betrieb anwesend sein wird.....

oder, kölner, was meinst du ?

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