Rücktritt von Wahlliste
Wir haben Ende März unsere Betriebsratswahl. Sie wird per Listenwahl durchgeführt. Die Listen werden nächste Woche ausgehängt. Nun haben wir heute erfahren, dass eine sehr beliebte Kollegin auch auf der Liste ist. Allerdings meinte sie, dass sie 2 Tage nachdem sie gefragt wurde, ob sie mit auf der Liste kanditieren möchte, revidierte sie dies. Sie fragte auch nach, ob sie dies schriftlich tun soll. Ihr wurde gesagt, sie kann nicht zurücktreten. Erst nach der Wahl, so lange müsste sie auf der Liste bleiben. Allerdings hat sie jetzt Zweifel, da bestimmt wegen ihrer Beliebheit in der Firma und weil sie sich sehr für die Leute jetzt schon einsetzt, viele der Liste ihre Stimme geben. Einige Mitarbeiter haben dies bestätigt. Genauso gross wäre die Enttäuschung, wenn sie dann nach der Wahl sagt, dass sie die Wahl nicht annimmt. Stimmt es, dass sie von der Wahlliste nicht mehr runtergenommen werdne kann, obwohl sie nach 2 Tagen bereits sagte, dass sie es sich überlegt hat und nicht mehr mitkanditieren möchte?
Community-Antworten (7)
10.03.2010 um 17:55 Uhr
Wenn sie ihren "Nichtwillen" bekundet nachdem die Liste eingereicht wurde, bleibt sie drauf. Vielleicht hätte die Kollegin sich das erst überlegen sollen bevor sie unterschrieben hat...
10.03.2010 um 18:05 Uhr
Wenn die Kollegin so beliebt ist und sich auch schon jetzt für die Kollegen einsetzt, gehört sie in den BR - Ihr solltet da ein wenig Überzeugungsarbeit leisten, dass sie das Amt dann auch wahrnimmt ;-)
10.03.2010 um 18:06 Uhr
Die Liste war 2 Tage später noch nicht eingereicht!
10.03.2010 um 18:10 Uhr
@Antje Tja, schade für die Liste wenn der WV das erfährt...
10.03.2010 um 18:29 Uhr
Antje, hat sie denn Zeugen, die bestätigen, dass sie ihren Willen kund getan hat, bevor die Liste eingereicht wurde?
10.03.2010 um 18:59 Uhr
Ja das hat sie. Ein ehemaliger BR-Kollege ist nun am Bücherwälzen und ich dachte ich erkundige mich hier mal. Sie hat schon alles schriftlich an den Kollegen weitergeleitet.
10.03.2010 um 19:08 Uhr
Rate der Kollegin doch, ganz im Ernst, sich auf noch einer Liste aufzustellen, im Idealfall mit nur ihrem Namen drauf. Dann muss der Wahlvorstand sie auffordern, zu erklären, auf welcher Liste sie ihre Kandidatur aufrecht erhalten möchte. Wenn Sie sich dann innerhalb von drei Tagen einfach gar nicht äußert, muss sie der Wahlvorstand von sämtlichen Listen entfernen (§6 WO).
Liebe Grüße
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