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Neuwahl zwingend wenn Mindestzahl Mitglieder unterschritten?

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Cooligan
Mrz 2018 bearbeitet

Hi, wir sind ein 7er BR. Zum 1.10. wird die Beschäftigtenzahl meines Betriebes auf 30 sinken. Vom Personalabbau ist auch mein Gremium betroffen. Zum 01.08. werden 2 BR und 1 Ersatzmitglied versetzt. Übrig bleiben 5 BR und 1 Ersatzmitglied.

Müssen wir vor dem eigentlichen Termin (bis Mai 2010) zwingend neu wählen ( § 13 BetrVG (2) 2.

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Community-Antworten (8)

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DonJohnson

15.07.2009 um 14:02 Uhr

Ja müßt ihr

"ist zu" "hat zu" sind zwingende Formulierungen...

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Petrus

15.07.2009 um 14:20 Uhr

Ihr müsst 3 Neue wählen, weil ihr nur noch 5 seid. Würden alle 7 BRM bei euch bleiben, gäb es keine Wahl... An die Strategen: Wenn die Wahl gleich am 1.8. eingeleitet wird, wie ist das dann mit der BRM-Zahl? 3, weil absehbar ist, dass am 1.10. weniger als 50 MA? Oder nach der MA-Zahl am 1.8.?

(GRRR Warum wird gleich die halbe Antwort geschrottet, wenn man Kleinerzeichen verwendet? )

C
Cooligan

15.07.2009 um 14:23 Uhr

Im Hinblick auf meine übergeordneten Ämter (GBA / WA): Der 13er gibt aber auch keine Fristen vor.....

C
Cooligan

15.07.2009 um 14:26 Uhr

@Petrus : 3 Mann nachwählen sieht der 13er nicht vor, es müsste komplett neu gewählt werden, damit wären die übergeordneten Ämter futsch.

Verlockend ist natürlich bei einer Wahl zwischen 01.08 und 30.09., das in der Wählerliste noch die Leute stehen, die zum 01.10. gehen --> also ein 5er BR in einem 30 Mann Betrieb....

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DonJohnson

15.07.2009 um 14:28 Uhr

@Cooligan Nicht 3 nach wählen - 3 wählen!!!

So ist es, darum schnellstens Neuwahlen!!!

H
HHHFFF

15.07.2009 um 14:49 Uhr

ist ein bisschen verwirrend hier alles. der 13er, Abs.2 sagt alles aus, Neuwahlen da die vorgeschriebene Zahl der BRM gesunken ist. Es bleiben auch nicht 5 BRM und 1 Ersatzmitglied übrig sondern 6, da das Ersatzmitglied automatisch nachrückt.

Mich Wundert nur eins, du schreibst, "wir sind ein 7 BR. Zum 1.10. wird die Beschäftigtenzahl meines Betriebes auf 30 sinken." Also müsst ihr mehr als 101 AN gewesen sein.

Weiter sagst du "--> also ein 5er BR in einem 30 Mann Betrieb...." nee dann wären es nur 3 BRM und nicht 5.

Nur was mich verwundert ist, du schreibst im ersten Post: "Zum 01.08. werden 2 BR und 1 Ersatzmitglied versetzt." Wenn sie versetzt werden scheiden sie nicht automatisch aus dem BR-Gremium aus. Dann schreibst du wieder von: "Verlockend ist natürlich bei einer Wahl zwischen 01.08 und 30.09., das in der Wählerliste noch die Leute stehen, die zum 01.10. gehen" ist dieses gehen jetzt auf Entlassung gemünzt oder auf versetzt??.

Klär uns mal auf da es m.M. nach hier sehr wiedersprüchliche Angaben gibt.

C
Cooligan

15.07.2009 um 15:57 Uhr

@HHHFFF: Die Wahl 2005 fand kurz vor der Auflösung unseres Lagers statt (105 auf 60 Beschäftigte). Da also noch 105 Wahlberechtigte auf der Wählerliste standen, wurde ein 7er BR gewählt.

Zum 1.10. 2009 wird ein Bereich mit 10 MA ausgegliedert in eine neue GmbH (1 BR betroffen), weitere 20 MA sollen in unserer Niederlassung zum 01.10. abgebaut werden. Um Aufhebungsverträgen/SoPlanregelungen zu entgehen, haben sich einige in anderen Betrieben, teilweise bereits zum 01.08., neue Stellen gesucht (1 BR und 1 Ersatzmitglied).

Wenn wir nun vor dem 01.10. wählen, liegt die Beschäftigtenzahl lt. Wählerliste bei 55 (also einem 5er BR).

Mein Dilemma: Bei einer Neuwahl verliere ich die übergeordneten Mandate. Ansich nicht so tragisch, aber zumindest die derzeitigen Massnahmen werden im GBA verhandelt, und da will ich möglichst lange dabei sein.

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Petrus

15.07.2009 um 17:07 Uhr

Die übergeordneten Mandate verlierst du nicht grundsätzlich wegen Neuwahl, sondern nur, wenn du a) nicht wiedergewählt wirst oder b) zwar wiedergewählt wirst, aber das "neue" Gremium andere GBR-Delegierte wählt oder c) der GBR der Meinung ist, dich aus GBA und/oder WA abzuberufen.

Wenn Du wiedergewählt wirst und der neue BR dich als GBR-Mitglied bestätigt, läuft erstmal alles weiter wie gehabt.

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