Erstellt am 07.07.2019 um 09:31 Uhr von junior73
Wenn er unverzüglich die Neuwahl des folgenden Betriebsrates eingeleiteten hat, bleibt er
weiterhin "geschäftsführender" Betriebsrat.
Erstellt am 07.07.2019 um 11:01 Uhr von Segelflieger
Erstellt am 08.07.2019 um 10:49 Uhr von Pjöööng
"Wenn er unverzüglich die Neuwahl des folgenden Betriebsrates eingeleiteten hat, bleibt er weiterhin "geschäftsführender" Betriebsrat. "
Das stimmt ja überhaupt nicht! Selbst wenn er versäumt die Neuwahlen einzuleiten, bleibt er im Amt, ggf. bis seine reguläre Amtszeit abgelaufen ist.