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Neuwahlen des BR - Muß jetzt sofort ein neuer Regionalbetriebrat gewählt werden oder können die drei BR´s bis zur nächsten regulären Wahl warten?

T
Toasti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Abend mehrere Ortsverbände einer Hilfsorganisation haben sich zu einem Regionalverband zusammen geschloßen und die Vorstände der einzelnen OV wurden aufgelöst. Es wurde in einer Mietgliederversammlung einen Regionalvorstand gewählt. Es gab bisher je OV eiinen Betriebrat. Meine Frage wäre nun : Muß jetzt sofort ein neuer Regionalbetriebrat gewählt werden oder können Die Drei BR´s bis zur nächsten Regulären Wahl warten und sind die Beschlüsse noch rechtens. Danke im voraus. Gruß Toasti

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Community-Antworten (2)

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Zwiesel

10.07.2009 um 11:33 Uhr

Beim Zusammenschluss mehrerer OVs zu einem Regionalverband handelt es sich wahrscheinlich um die Zusammenlegung von Betriebsteilen zu einem Betrieb (müsst ihr rechtlich klären lassen). Dann gilt § 21a Abs. 2 BetrVG: der BR des größten Betriebs oder Betriebsteils nimmt das Übergangsmandat wahr, d.h. (jetzt nach § 21a Abs. 1) ein Wahlvorstand ist zu bestellen und innerhalb 6 Monaten Neuwahlen durchzuführen. Durch eine Betriebsvereinbarung könnt ihr das Übergangsmandat auf 12 Monate verlängern.

P
Petrus

10.07.2009 um 19:28 Uhr

Es könnte auch sein, dass alles beim alten bleibt, d.h dass es weiterhin mehrere Betriebe im nunmehr einheitlichen Unternehmen gibt. Beispiel: Die Ortsvereine München,Passau, Nürnberg und Würzburg schließen sich zum Regionalverein Bayern zusammen. Wegen der räumlichen Entfernung würde ich immer noch auf Einzel-BR plädieren, dazu käme nur noch der GBR Bayern...

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