Erstellt am 03.07.2020 um 17:16 Uhr von celestro
Erstellt am 03.07.2020 um 18:28 Uhr von Krambambuli
Die Wahlniederschrift hat der AG nicht zu bekommen. Er bekommt vom Wahlvorstand die Namen der Gewählten mitgeteilt. Und das auch so oft er will.
Erstellt am 03.07.2020 um 19:00 Uhr von Creak-edeka
Vielen Dank für die Antworten,... Alles klar ist dann wohl geklärt ?
Gruß M.
Erstellt am 03.07.2020 um 21:48 Uhr von celestro
"Die Wahlniederschrift hat der AG nicht zu bekommen."
Dann empfehle ich aber dringend nochmal einen Blick in die Bücher:
"§ 18 WO: Bekanntmachung der Gewählten
Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4). Je eine Abschrift der Wahlniederschrift (§ 16) ist dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften unverzüglich zu übersenden."
nicht das Original, aber es ist ja trotzdem die Wahlniederschrift. ;-)
P.S. Die WO gilt auch für die JAV-Wahl. ;-)))