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Jav Wahlen, nochmaliges anfordern der Wahlniederschrift.

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Creak-edeka
Jul 2020 bearbeitet

Hallo Ihr Wissenden,... Unser AG hat scheinbar seine Wahlniederschrift verloren,... Kann (darf) er nochmals eine Kopie davon bekommen? Geht um die Übernahme des stellvertretenden jav, AG stellt sich qwer.

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Community-Antworten (4)

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celestro

03.07.2020 um 19:16 Uhr

Ja, wieso auch nicht?

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krambambuli

03.07.2020 um 20:28 Uhr

Die Wahlniederschrift hat der AG nicht zu bekommen. Er bekommt vom Wahlvorstand die Namen der Gewählten mitgeteilt. Und das auch so oft er will.

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Creak-edeka

03.07.2020 um 21:00 Uhr

Vielen Dank für die Antworten,... Alles klar ist dann wohl geklärt ? Gruß M.

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celestro

03.07.2020 um 23:48 Uhr

"Die Wahlniederschrift hat der AG nicht zu bekommen."

Dann empfehle ich aber dringend nochmal einen Blick in die Bücher:

"§ 18 WO: Bekanntmachung der Gewählten

Sobald die Namen der Betriebsratsmitglieder endgültig feststehen, hat der Wahlvorstand sie durch zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt zu machen wie das Wahlausschreiben (§ 3 Abs. 4). Je eine Abschrift der Wahlniederschrift (§ 16) ist dem Arbeitgeber und den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften unverzüglich zu übersenden."

nicht das Original, aber es ist ja trotzdem die Wahlniederschrift. ;-)

P.S. Die WO gilt auch für die JAV-Wahl. ;-)))

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