Kosten der Betriebsratswahl § 20 abs 3 BetrVG
Guten Tag,
findet das Einreichen einer Vorschlagsliste für die Betriebsratswahl während der Arbeitszeit statt? Oder kann der Arbeitgeber sagen: "Das ist Ihr Privatvergnügen"?
In meinem Fall bin ich vom Betrieb in Wuppertal zur Niederlassung in Darmstadt gefahren um die Liste noch rechtzeitig einzureichen. Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob Fahrtkosten und Arbeitszeit vom Arbeitgeber übernommen werden müssen. Leider fehlte die Zeit den Vorschlag per Post einzureichen. Der BR wird bundesweit tätig sein und sein Wahlbüro ist nun mal in Darmstadt.
Vielen Dank für Eure Hilfe
Community-Antworten (1)
06.07.2009 um 16:22 Uhr
Also um eine Vorschlagsliste einzureichen von Wuppertal nach Darmstadt zu fahren halte ich schon für bedenklich, gibts bei euch keine Post? Ich würde als AG dies auch nicht bezahlen.
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