neuWahlen des BR nach Kündigung
Hallo an alle,
durch betriebsbedingt Kündigungen werden auch BR Kollegen Ihren Arbeitsplatz verlieren, wann müssen neue Wahlen stattfinde? Es bleiben von ca. 90 MA nur noch ca. 30 MA
Gruß u. Dank DerDickkof
Community-Antworten (9)
24.06.2009 um 13:16 Uhr
neuwahlen sind im § 13 BetrVG geregelt
24.06.2009 um 13:18 Uhr
@Dickkof, BR - Kollegen machen normalerweise im Betrieb das Licht aus - sprich - sind die letzten, die gekündigt werden können!
24.06.2009 um 13:41 Uhr
@ mona lisa
diese diskussion wollte ich absichtlich nicht eröffnen......
aufmerksame forumuser kennen ja die problematik, mit der sich dickkof herumschlagen muß (mußte), aus früheren beiträgen von ihm.... entweder hat er unsere damaligen ratschläge befolgt, und alles ist korrekt gelaufen oder ihm ist einfach nicht zu helfen.....
24.06.2009 um 13:43 Uhr
Dickkof! Wenn sie zur nächsten Wahl (2010) nicht wieder gewählt werden, haben sie noch ein Jahr Kündigungsschutz. DerNeue
24.06.2009 um 14:10 Uhr
Die Kollegen vom BR welche gehen soll sind damit einverstanden weil Ihre Abteilungen aufgelöst werden und Sie den wenigen Kollegen die bleiben dürfen nicht einen Arbeitsplatz durch Freikündigung wegnehmen wollen. Kollegen die eigendlich nachrücken würden gibt es dann auch nicht mehr und von 5 BR bleiben nur noch 3, Neuwahlen würden erst im Mai sein doch habe ich mir sagen lassen das wir sobald die BR Kollegen nicht mehr da sind neu gewählt werden muss. Und jetzt meine Frage muss bevor Sie weg sind gewählt werden oder geht das ganze erst los wenn sie wech sind? Ich denke das der BR seine Kollegen bei den Verhandlungen mit der GL sehr gut vertreten hat! 0,7% und noch ein paar andere gute Sachen.
Grüße derDickkof
24.06.2009 um 14:24 Uhr
@ dickkof
prima, dann habt ihr es doch gut hinbekommen, glückwunsch
wenn die voraussetzungen für neuwahlen vorliegen (bei ausscheiden der kollegen) muß ab diesem zeitpunkt unverzüglich die neuwahl eingeleitet werden die wahlen im frühjahr 2010 entfallen dann für euch, außer bis dahin passieren noch umstände, die laut § 13 erneut neuwahlen nötig machen würden...
24.06.2009 um 14:26 Uhr
Ok , bedeutet das wir im Februar vereinfachte wahlen machen werden.
Danke für deine Hilfe Kriegsrat
(ES war nicht einfach, es ging teilweise zur sache aber die 5 BR+ Anwalt haben an einen dicken seil gezogen, das erste mal in meiner BR zeit das wir ein Team waren....)
Ciao derDickkof
24.06.2009 um 14:47 Uhr
Den Kollegen, die auf ihren besonderen Kündigungsschutz verzichten, ist hoffentlich klar, welche Folgen das haben kann.... Stichwort Sperrfrist ALG I.
24.06.2009 um 18:10 Uhr
Ich denk schon das es den zwei bewusst ist, von einem weiss ich das er einen eigenen Anwalt hat und der andere will einen ruhigen machen bis zur Rente!
Grüße dd
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