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Aushang des Wahlergebnisses

C
Catwisel
Nov 2016 bearbeitet

Ist es ausreichend das nach einer Personenwahl zum BR nur die gewählten Mitglieder in der Reihenfolge wie sie gewählt worden sind bekannt gemacht werden oder haben die Kollegen ein Anrecht darauf auch die anzahl der auf sie entfallenden Stimmen und die weiteren Platzierungen der anderen Kandidaten mit Stimmenanzahl zu erfahren ?

Vielen Dank Catwisel

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Community-Antworten (3)

M
monalisa

24.06.2009 um 09:20 Uhr

@Catwisel, im Aushang haben m. M. nach nur die gewählten Betriebsratsmitglieder was zu suchen, denn die bilden das neue Gremium!

Jedoch ist es verständlich, dass die Kollegen, die es nicht geschafft haben wissen wollen, wie ihr Ergebnis aussieht und ob sie - bei z. B. einem 15er Gremium - den 16, 17, oder auch 18. Platz ergattert haben. Wir haben bei den letzten Wahlen - genauso wie den vorangegangenen - die komplette Liste mit den Stimmergebnissen (betriebs)veröffentlicht. Es spricht doch auch nicht's dagegen, die "Ersatzleuteliste" im BR - Büro auszulegen.........

R
rolfo

24.06.2009 um 10:25 Uhr

Für die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Stimmenanzahl nicht erforderlich, aber die Reihenfolge nach Stimmanteil geordnet, auch die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge sollten bekanntgegeben werden.

E
Elfchen

24.06.2009 um 15:39 Uhr

Da die Auszählung der Wahlen öffentlich ist und dort jeder die Möglichkeit hätte sich zu informieren, warum sollen dann später die Auszählungsergebnisse nicht bekanntgegeben werden ?

Wenn sich ein Kollege oder Kollegin aufstellen lässt, sollte er/sie doch auch das Wahlergebnis bekommen.

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