Aushang des Wahlergebnisses
Ist es ausreichend das nach einer Personenwahl zum BR nur die gewählten Mitglieder in der Reihenfolge wie sie gewählt worden sind bekannt gemacht werden oder haben die Kollegen ein Anrecht darauf auch die anzahl der auf sie entfallenden Stimmen und die weiteren Platzierungen der anderen Kandidaten mit Stimmenanzahl zu erfahren ?
Vielen Dank Catwisel
Community-Antworten (3)
24.06.2009 um 09:20 Uhr
@Catwisel, im Aushang haben m. M. nach nur die gewählten Betriebsratsmitglieder was zu suchen, denn die bilden das neue Gremium!
Jedoch ist es verständlich, dass die Kollegen, die es nicht geschafft haben wissen wollen, wie ihr Ergebnis aussieht und ob sie - bei z. B. einem 15er Gremium - den 16, 17, oder auch 18. Platz ergattert haben. Wir haben bei den letzten Wahlen - genauso wie den vorangegangenen - die komplette Liste mit den Stimmergebnissen (betriebs)veröffentlicht. Es spricht doch auch nicht's dagegen, die "Ersatzleuteliste" im BR - Büro auszulegen.........
24.06.2009 um 10:25 Uhr
Für die Bekanntgabe des Wahlergebnisses ist die Stimmenanzahl nicht erforderlich, aber die Reihenfolge nach Stimmanteil geordnet, auch die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge sollten bekanntgegeben werden.
24.06.2009 um 15:39 Uhr
Da die Auszählung der Wahlen öffentlich ist und dort jeder die Möglichkeit hätte sich zu informieren, warum sollen dann später die Auszählungsergebnisse nicht bekanntgegeben werden ?
Wenn sich ein Kollege oder Kollegin aufstellen lässt, sollte er/sie doch auch das Wahlergebnis bekommen.
Verwandte Themen
Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats
ÄlterHallo zusammen, wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
Amtszeit nach Zwischenwahl
Sachverhalt BR-Wahl: 04/2022 Zwischenwahl: 11/2023 – aufgrund eines Anstiegs der Mitarbeiterzahl um 50% und der daraus resultierenden Änderung der Gremiumsgröße (die Mitgliederzahl reduzierte
Amtszeitberechnung
ÄlterNun hätte ich auch mal eine Aufgabe zur Amtszeitberechnung (eines unserer Betriebe), über deren Lösung ich mir selbst nicht völlig im Klaren bin: Betrieb A hat einen Teilbetrieb A1 der selbst betrieb
Bekanntmachung des Wahlergebnisses VOR der möglichen Ablehnung der Wahl
ÄlterHallo Miteinander, wir haben, glaube ich, einen Fehler gemacht. Nach der Auszählung des Wahlergebnisses und Anfertigung der Wahlniederschrift haben wir zwar die Gewählten über ihre Frist zur möglichen
Amtszeit des Betriebsrates - wann beginnt/endet sie?
ÄlterAusgangspunkt: Bekanntgabe des Wahlergebnisses des amtierenden BR am 18.04.2002, Bekanntgabe des Wahlergebnisses des zu wählenden BR am 10.05.2006 Frage: wird in diesem Fall die Amtszeit des bisher