Abwahl Betriebsrat
Wir, das heißt ein großer Teil der Belegschaft sind mit der Arbeit unseres Betriebsrates ( 3 Mitglieder)absolut nicht mehr einverstanden und möchten diesen abwählen. Kann man das und unter welchen Vorraussetzungen ? An wen müssen wir uns vertrauensvoll wenden ?
Community-Antworten (5)
18.06.2009 um 20:39 Uhr
Hallo mause,
eine Abwahl gibt es so ohne weiteres nicht. Sollte der Betriebsrat seine Pflicht grob verletzten, kann
- der Arbeitgeber
- oder 1/4 der wahlberechtigten Arbeitnehmer
beim Arbeitsgericht beantragen, den BR aufzulösen. So ist das meines Wissens, Korrekturen sind erwünscht. ;)
18.06.2009 um 20:41 Uhr
@mause
Nein, geht nicht. Ein BR ist gewählt, das Mandat entziehn kann man diesem nur bei sehr schwerwigenden Pfichtverletzungen via Arbeitsgericht.
Ihr sollte aber einmal das Gespräch suchen und euere Themen vortragen. Regt doch ebim BR einmal ein Betriebsversammlung an, dort gibt es ja dann auch immer den TOP freie Aussprache.
18.06.2009 um 21:38 Uhr
Also, eine Betriebsversammlung würde nichts bringen, da dort kaum jemand offen gegen den Betriebsrat aussagen würde, zumal sich viele Mitarbeiter vom Betriebsratsvorsitzenden abhängig machen, denn dieser denkt auch gleichzeitig Chef zu sein obwohl er es garnicht ist. Er trägt auch die kleinsten Vorkommnisse in die obere Chefetage und macht sich dadurch dort besonders beliebt und hat natürlich ein besonderen Bonus. Es würden viele Wahlberechtigte die Unterschrift zur Abwahl geben, aber kaum einer offen dazustehen, im Gegenteil., leider. Also bleibt wahrscheinlich alles wie es ist .
18.06.2009 um 21:49 Uhr
@mause, ihr könnt euern Betriebsrat selbstverständlich abwählen! Nächstes Jahr im Frühjahr! Denn dann sind Betriebsratswahlen und der Belegschaft steht es frei, diesen (alten) Betriebrat - sofern er sich wieder in seliger Gemeinsamkeit aufstellen lässt - mit Pauken und Trompeten die Rechnung für die letzten 4 Jahre zu präsentieren. Vorher sollten sich allerdings (andere!) Kollegen zur Verfügung stellen, die diesen oft undankbaren Job übernehmen möchten. Lass dich aufstellen, dann kannst du es besser machen!
18.06.2009 um 22:06 Uhr
ML Vorher sollten sich allerdings (andere!) Kollegen zur Verfügung stellen, die diesen oft undankbaren Job übernehmen möchten. Lass dich aufstellen, dann kannst du es besser machen!
Im ersten Teil gebe ich dir ja sowas von Recht!!! Den zweiten Teil hätte ich eigentlich lieber so gelesen: "Lass dich aufstellen, dann kannst du es VERSUCHEN besser zu machen"
@mause Nun, wenn der BR wirklich so schlecht und schlimm ist, weist ihm doch bitte eine Pflichtverletzung nach. Dann geht ihr zum Arbeitsgericht (wenn ihr mindestesn 25% der AN seid) und laßt den BR entheben! Wenn es offensichtlich solche Pflichtverletzungen gibt, müßt ihr handeln, wenn nciht ist der gut gemeinte Rat von ML es in der nächsten Periode besser zu machen, nicht wirklich was wert, da ihr (sorry) dafür keinen Hintern in der Hose hättet.
Ich entschuldige mich nciht wegen mienr harten Worte - im Gegenteil. Viel zu oft werden wir Gremien angegriffen von MA, die keine Ahnung haben und meinen wir wären schlecht. Darauf angesprochen ziehen sie den Schwan.... ein. Niemals würden solche mehr erreichen als wir.
Kritik ist gut, aber mal ehrlich darf ein AN nicht auch mal eine positive Kritik äußern? Nee, dass ist dann ja normal, dafür sind wir da. Aber die Kitikpunkte, die bekommen wir immer um die Ohren!!!
Danke dafür!!!
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