Firmenfusion - bleibt es weiterhin bei nur einem BR bis zur nächsten Wahl 2010?
Sehr geehrte Damen und Herren, bei uns wurden Ende 2008 2 Firmen fusioniert. Wir waren vorher 16 Arbeitnehmer und die andere Firma sind 10 Arbeitnehmer (hier gab/gibt es keinen eigenen BR). Wir hatten die letzte BR-Wahl 2006 und da wurde ja entsprechend der Anzahl von Arbeitnehmern nur 1 BR gewählt. Jetzt hätten wir Anspruch auf 3 Mitglieder. Sind diese entsprechend der letzten Wahlergebnise in der Reihenfolge der Stimmen zu ernennen oder muss neu gewählt werden oder bleibt es weiterhin bei nur einem BR bis zur nächsten Wahl 2010? Bei uns soll Kurzarbeit eingeführt werden und somit wäre es für uns wichtig, die rechtliche Position unseres BR eiligst abzuklären. Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (1)
16.06.2009 um 18:40 Uhr
@ASWAX *Sind diese entsprechend der letzten Wahlergebnise in der Reihenfolge der Stimmen zu ernennen * Nein
*oder bleibt es weiterhin bei nur einem BR bis zur nächsten Wahl 2010? * Ja, es sei denn...
oder muss neu gewählt werden Ja, wenn § 13 Abs 2 Satz 3 BetrVG eintrifft!
Also, wenn das BRM von seinem Amt zurücktritt müssen Neuwahlen angesetzt werden. Bei dieser Neuwahl würde dann die Größe des BR auf 3 erhöht. Das hat dann auch noch weitere Interessante Farcetten. 1. Das gewählte Gremium bleibt bis 2014 im Amt und 2. Der § 99 BetrVG kommt für euch in Frage. Wenn das mal nciht ist ;-)))
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