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BR-Wahl - Vorschlagsliste - Ist alles noch rechtens?

M
martini
Nov 2016 bearbeitet

HILFE!

Die Vorschlagsliste wurde fristgerecht und korrekt dem WV übergeben. Da es lt. WV noch einer Prüfung bedarf, bekam ich schriftl., daß ich bis heute Bescheid bekomme, ob sie so öffentlich ausgehängt wird oder nicht. Die Liste ging zur Prüfung an die Geschäftsleitung und der WV hat noch keinen Bescheid bekommen. Der WV ist sehr geschäftsführungslastig und wir haben bei der BR-Wahl damit schon große Probleme. Die Wahl wäre am 01.07.2009. Ist das alles so noch rechtens oder was kann bzw. muß ich unternehmen?

Danke für eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

E
Erwin

03.06.2009 um 21:37 Uhr

Frage doch einmal den WV auf Grund welcher Rechtsgrundlage er die Listen der GF vorlegt. Frage ihn ob er gerne möchte, dass man zum einen die Wahl anfechten solle und ob er schon einmal etwas von dem strafrechtlichen Begriff der Wahlbehinderung § 119 BetrVG - II. Schutz der Wahl (denn sein Handlen kann als solches angesehen werden) gehört hat.

Das mögliche Strafmaß; § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

T
Tanzbär

04.06.2009 um 08:37 Uhr

AUA! Das tut richtig weh. Seit wann genehmigt die Geschäftsleitung den Aushang einer Vorschlagsliste? Wenn das so wäre, gäbe es keine Betriebsräte! Hier helfen nur ein paar SEHR deutliche Worte mit dem Wahlvorstand.

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