absprache mit kollegen wer gewählt werden soll!
sehr geehrte damen und herren. zu meiner frage:" unser derzeitiger BR bestehend aus 5 BR-mitglieder und 1 BR-ersatzmitglied, wird unserer meinung nach ( belegschaft!) vom arbeitgeber ruhig gestellt. die belegschaft ist quasi seid 3 jahren sehr unzufrieden mit unserem BR. jetzt sind ja nächstes jahr neuwahlen, und wir von der belegschaft haben uns zusammengesetzt und beschlossen, jetzt schon für das kommende jahr 5 neue zu wählen. d.h. jeder der zu den BR-wahl geht, gibt nur denen die stimme die wir jetzt schon ausgesucht haben. jetzt zu meiner frage:" dürfen wir das, od, ist dieses nicht rechtens? Z.b. wenn der AG es bei der wahl herrauskriegen würde u, die BR-wahl dadurch anfechtet! wäre sehr nett, wenn sie mir zu dieser frage eine auskunft geben könnten.
Community-Antworten (3)
03.06.2009 um 17:40 Uhr
jo, ihr könnt eure Kandidaten auswählen, aufstellen und auch nur diese wählen, wenn ihr wollt; das geht alles in unserer Demokratie A B E R eben auch nur zur rechten Zeit im Rahmen der Wahlvorschriften zur Betriebsratswahl; geht doch mal in euer BR Büro und erkundigt euch mal; da wird es große Augen geben;
03.06.2009 um 18:13 Uhr
Es ist durchaus legitim eine eigene Liste für die BR-Wahlen aufzustellen. Die Wahlvorschriften beachten!
03.06.2009 um 18:17 Uhr
@Matrix: Natürlich dürft ihr Eure eigenen Kandidaten aufstellen und nur diese wählen. Selbst eine eigene Liste könnt ihr aufstellen... (Hilfe gibt's dann vielleicht sogar hier im Forum). Nur würde ich das erst nach offizieller Einleitung der Wahl öffentlich machen - sonst könnte der ArbGeb seinen "Kuschel-BR" schützen, indem er potentielle Gegenkandidaten vorher rausschmeißt :-(
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