Erstellt am 03.06.2020 um 11:34 Uhr von ganther
Weiterbeschäftigung beantrage ich doch bitte beim AG und nicht beim BR. daher frage ich mich was überhaupt passiert ist. Oder hat der AG was beim BR beantragt? Könnte ja ein neuer Vertrag mit dem BRV geschlossen worden sein. wenn es dann weitere Mitbestimmungsrechte aus § 99 BetrVG gibt wäre das durchaus eine Aufgabe die ein Ausschuss übernehmen kann
Erstellt am 03.06.2020 um 13:31 Uhr von Kjarrigan
Die erste Frage ist ja erst mal, aufgrund welcher Rechtsgrundlage endet denn der bestehende AV. Eine "Zwangsbeendigung mit Erreichen der Regelaltersrente müsste aus dem AV, TV oder einer BV hervorgehen. Endet das Arbeitsverhältnis nicht, bedarf es auch keiner 99 er Anhörung.
Endet das AV tatsächlich mit Erreichen des Regelaltersrente ist natürlich eine Anhörung vom AG an den BR erforderlich. Da dies aber eine "normale" Einstellungsanhörung ist, dürfte der BA diese auch beschließen. Der Kollege BRV bliebe dann auch im BR Amt, wenn die "Neue" Anstellung nahtlos an den Alt AV anknüpft.
Erstellt am 03.06.2020 um 14:10 Uhr von heihoe
Der Tarifvertrag gibt folgendes vor:
§ 33
Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung
a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat,
Somit endet das Arbeitsverhältnis automatisch und es kommt zu einem neuen AV.
Endet somit nicht auch automatisch der BV Vorsitz?
Erstellt am 03.06.2020 um 14:28 Uhr von wdliss
Erstellt am 03.06.2020 um 14:29 Uhr von ganther
nicht wenn der neue Vertrag direkt daran anschließt