hinausschieben der regelaltersgrenze als BRV
Hallo, unser BR hat nach §27 BtrVges. während der Corona Zeit in einem Krankenhaus die Beschlussfähigkeit an den Betriebsratausschuss übertragen damit nicht das gesamte Gremium (19 Mitgl.) wöchentlich tagen muss. In dieser Phase hat der BRV einen Antrag zur Weiterbeschäftigung nach erreichen der Regelaltersrente als Betriebsratsvorsitzenden gestellt. Dieser wurde dann von 6 Mitgliedern des BR Ausschusses mit ja beschlossen.
Mich interessiert ob diese Art des Beschlusses überhaut im Rahmen des §27 übertragbar ist und ob dieser Beschluss rechtsgültig ist? Kann mir jemand weiterhelfen?
Community-Antworten (6)
03.06.2020 um 13:34 Uhr
Weiterbeschäftigung beantrage ich doch bitte beim AG und nicht beim BR. daher frage ich mich was überhaupt passiert ist. Oder hat der AG was beim BR beantragt? Könnte ja ein neuer Vertrag mit dem BRV geschlossen worden sein. wenn es dann weitere Mitbestimmungsrechte aus § 99 BetrVG gibt wäre das durchaus eine Aufgabe die ein Ausschuss übernehmen kann
03.06.2020 um 14:37 Uhr
Lt. Aussage des BRV hätte der AG ihn gebeten die Funktion bis zum Amtszeitende weiter zu besetzen. Aber selbst wenn, endet doch eigentlich der gültige Arbeitsvertrag und für die Beschäftigung im Rentenalter wird normal ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Also eigentlich erlischt das BR Mandat und in der Neubeschäftigung ist er nicht wählbar.
03.06.2020 um 15:31 Uhr
Die erste Frage ist ja erst mal, aufgrund welcher Rechtsgrundlage endet denn der bestehende AV. Eine "Zwangsbeendigung mit Erreichen der Regelaltersrente müsste aus dem AV, TV oder einer BV hervorgehen. Endet das Arbeitsverhältnis nicht, bedarf es auch keiner 99 er Anhörung. Endet das AV tatsächlich mit Erreichen des Regelaltersrente ist natürlich eine Anhörung vom AG an den BR erforderlich. Da dies aber eine "normale" Einstellungsanhörung ist, dürfte der BA diese auch beschließen. Der Kollege BRV bliebe dann auch im BR Amt, wenn die "Neue" Anstellung nahtlos an den Alt AV anknüpft.
03.06.2020 um 16:10 Uhr
Der Tarifvertrag gibt folgendes vor: § 33 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung (1) Das Arbeitsverhältnis endet ohne Kündigung a) mit Ablauf des Monats, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat,
Somit endet das Arbeitsverhältnis automatisch und es kommt zu einem neuen AV.
Endet somit nicht auch automatisch der BV Vorsitz?
03.06.2020 um 16:28 Uhr
Nein......
03.06.2020 um 16:29 Uhr
nicht wenn der neue Vertrag direkt daran anschließt
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