Erstellt am 25.05.2009 um 13:11 Uhr von Matze
Hallo "Vollgummi",
siehe §§ 7 und 8 Betriebsverfassungsgesetz.
Gewählt werden dürfen alle wählbaren Mitarbeiter. Einen Ausschluss für Wahlvorstandsmitglieder gibt es nicht!
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 25.05.2009 um 13:14 Uhr von kunteper
JA der Wahlvorstand kann auch zum Betriebsrat gewählt werden es spricht nix dagegen!!!!
Erstellt am 26.05.2009 um 19:24 Uhr von Kölner
@Vollgummi
Man kann ein BR auch einfach nicht wählen...