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Vorschlagsliste zur Wahl

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martini
Apr 2018 bearbeitet

Hi!

Ich hätte nochmal ne Frage. Wir bekommen zum ersten Mal einen Betriebsrat , der aus 7 Personen bestehen soll. Es zeigt sich als schwierig 7 Kollegen zur Wahl aufstellen zu lassen. Nun hab ich gehört, daß es event. auch mit nur 5 Kollegen zum Betriebsrat ausreichen könnte. Wenn das klappen würde, wer entscheidet, ob die 5 ausreichend sind?

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Community-Antworten (6)

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carrie

22.05.2009 um 22:20 Uhr

@martini § 9 BetrVG Kommentar: Stellen sich trotz des Vorhandensein .........................nicht in einem ausreichenden Maße AN zur Verfügung, kann auf die Regelung des § 11 BetrVG zurückgegriffen werden. Dabei ist diejenige Stufe für die Anzahl der BR Mitgl. maßgebend, die noch mit wählbaren AN besetzt werden kann. Soweit die zwingende Minderheitengeschlechtsquote bei der Vergabe der nach § 9 BetrVG zu ermittelnden BR Mandate zu berücksichtigen ist, sich aber nicht genügend Angehörige des Minderheitengeschl. für eine Kandidatur zur Verfügung stellen, findet § 11 BetrVG keine Anwendung.

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martini

22.05.2009 um 22:56 Uhr

Vielen Dank!

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kalli

22.05.2009 um 23:23 Uhr

@ martini, wobei ihr dann ein kleines Problem bekommen könntet. Ihr solltet ein 7er Gremium wählen. Aber es stellen sich nur 6 zur Wahl. Somit ist nur 1 Ersatzmitglied vorhanden. Kündigt ein BRM sein Mandat, so wird es eng. Kündigt ein weiteres BRM, so sind Neuwahlen durchzuführen. War bei uns der Fall. Innerhalb eines halben Jahres haben 2 BRM gekündigt, 1 BRM ist in Rente.

Seht also zu, dass Ihr mindestens 10 - 12 Leute mobilisieren könnt.

mfg kalli

M
monalisa

22.05.2009 um 23:33 Uhr

@martini, das ist alles richtig, was dir geantwortet wurde, keine Frage. Aber! Setzt trotzdem alles dran, dass ihr die für eure Betriebsgrösse angesetzte Betriebsräteanzahl zusammenbringt und noch ein paar mehr! Redet mit den Kollegen, macht ihnen klar, um was es geht. Das BetrVG (Kommentare!) vertritt die Meinung, dass mindestens nochmal die gleiche Anzahl von Kollegen sich zur Verfügung stellen sollten. Wie gesagt, sollten! Ist kein Zwang. Vereinfacht aber einiges! Ihr habt nämlich ein Problem, wenn einer von den gewählten Betriebsräten - egal ob ihr nach der Wahl 7, oder auch nur 5 Kollegen seit - zurücktritt, müsst ihr dann Neuwahlen ansetzen, da ihr kein(e) Ersatzmitglied(er) habt.

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monalisa

22.05.2009 um 23:37 Uhr

@kalli, warst schneller! :-)

K
kalli

22.05.2009 um 23:45 Uhr

sagt meine Frau auch immer ;-)

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