Erstellt am 07.05.2020 um 13:23 Uhr von Freeplay
Ihr solltet Verhandlungen mit dem Arbeitgeber aufnehmen sofern es sich um ein Thema der Mitbestimmung gemäß §87 BetrVG handelt.
Wenn es sich um ein Thema der Mitbestimmung handelt, seid ihr auch zwingend mitbestimmungspflichtig.
Sollte euer AG darauf beharren, dass seine "BV" die er damals kundgetan hat gilt, ist es soweit erstmal richtig, bis ihr euch auf eine gemeinsame BV geeinigt habt, sollte keine Einigung zustande kommen -> Einigungsstelle!
Wartet nicht, bis etwas passiert, wie die von dir angesprochene Kündigung, sondern geht aktiv auf den Arbeitgeber zu und fordert ihn zu Verhandlungen auf.
Aber es ist der falsch Weg wenn der AG euch etwas zur Abstimmung "einreicht", ihr müsst euch selbst Gedanken machen und überlegen, was ihr wollt und das auch so einfordern.
Erstellt am 07.05.2020 um 15:41 Uhr von celestro
Bin nach der Schilderung anderer Meinung:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Betriebsrat-mit-R%C3%BCckwirkung~#
das es hier um wirksam miteinander vereinbarte Regeln geht, sehe ich (im Moment jedenfalls) eher nicht.