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KRITIS Unternehmen - Kasernierung von MItarbeitern

B
Brasus
Apr 2020 bearbeitet

Hallo,

unser Arbeitgeber mit Tarifvertrag (TV-V) möchte eine Gruppe von Mitarbeitern, ca. 11 Stück, die Schicht arbeiten für 14 Wochen oder länger zu kasernieren, damit diese besser "kontrolliert" werden können. ... das machen schliesslich auch andere aus unserer Branche. Dies kann bei uns nur freiwillig gemacht werden. Unsere Sorge ist aber, dass der Arbeitgeber

a.) die Mitarbeiter zwingt zu Untersuchungen, ob mit Corvid infiziert oder nicht, zu gehen. b.) einen Gruppenzwang ausübt c.) das für weitere Pandemien auszubreiten - was müssen wir dann abschließen - eine Regelungsvereinbarung, eine BV? d.) die Arbeitszeiten ausweitet für die Mitarbeiter (6) die arbeiten müssen e.) die andren werden in Freischicht gesandt, d.h. keine Bezahlung - ist das denn rechtens?

mfg

Susanne

62607

Community-Antworten (7)

K
krambambuli

23.04.2020 um 11:48 Uhr

Naja- die Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen besteht doch immer noch. Also Regeln vereinbaren.

Ich frage mich nur, wie der Betrieb in die freie Gestaltung der persönlichen Freizeit eingreifen will. Kasernierung? Was zahlt der AG denn dann für die Aufgabe der persönlichen Freiheit zusätzlich?

S
stehipp

23.04.2020 um 11:59 Uhr

viele Fragen:

a.) nein ich denke nicht, dass er mich zwingen kann, einen entsprechenden Test zu machen b.) das Thema Gruppenzwang besteht immer wenn mehrere Menschen zusammenkommen. Das wird man kaum verhindern können. c.) Naja, ist ja nun nicht so, dass täglich eine andere Pandemie um die Ecke kommt. Ansonsten ist es ja nicht verkehrt Überlegungen anzustellen, wie man sich verhält, wenn es mal wieder soweit ist. Wie das in einer BV beschlossen werden kann, da fehlt mir aber etwas die Fantasie, da ich mal davon ausgehe, dass die Beschränkungen nicht jedesmal gleich ablaufen werden. Man wird also individuell auf die Situation reagieren müssen, wie aktuell eben auch. d.) hier gibt es ganz klare Regelungen bzgl. maximalen Arbeitszeiten. An die muss sich der AG halten. e.) Dann muss euer AG Kurzarbeit für die Kollegen anmelden. Spätestens jetzt ist der BR mit an Bord.

Mal abgesehen davon, also ich würde mich nicht einfach so einkasernieren lassen. Zumindest müssten viele Fragen geklärt werden.

  • Wie ist die Arbeitszeit?
  • Wie ist die Freizeitgestaltung, was stellt der AG hier? Fernseher/Playstation, Bücher.......
  • Wie ist die Unterbringung? Betten/ Sanitätseinrichtung/ Küchen/ freizeitgestaltung
  • Wie wird der massive Eingriff in meine Freiheit "entlohnt"? Ich denke mal, da fallen einem noch die ein oder andere Sache ein die geklärt werden muss.
B
Brasus

23.04.2020 um 12:11 Uhr

ja, der AG hat sich da schon Gedanken gemacht /Wohnwagen/eigene Bücher und Kassetten, Wäsche wird gewaschen, Verpflegung wird vom AG gesgtellt usw. . Er meinte aber auch, dass es verschiedene Gruppen betreffen könnte. Ich denke mal, wir sollten da mal einen Rechtsanwalt unseres Vertrauens drüber schauen lassen sollten. Bislang existiert da nur ein einseitiges Word-Dokument. :-)

K
kratzbürste

23.04.2020 um 12:21 Uhr

Gute Idee mit dem Rechtsanwalt. Ich würde erst einmal nein zu diesem Projekt sagen. Sieht nach überschäumenden Aktionismus aus.

R
rtjum

23.04.2020 um 13:28 Uhr

also ganz ehrlich wenn mein BR sowas zustimmen würde, dann würde ich den erstmal fragen, ob er noch lebt oder ob ich ihn umbringen soll...Spaß beiseite, wie kommt man auf so eine Idee?

P
Pjöööng

23.04.2020 um 13:55 Uhr

Susanne!

  1. Menschen werden nicht in "Stück" gezählt!

"Kasernierungen" kann der Arbeitgeber nicht anordnen. Auch eine freiwiliige "Kasernierung" wird wohl nicht funktionieren, da er keine rechtlich zulässige Möglichkeit hätte, die Mitarbeiter am Verlassen der "Kaserne" zu hindern.

a) Ohne entsprechende Rechtsgrundlage kann er auch keine zwingenden ärztliche Untersuchungen anordnen b) Der Arbeitgeber kann keinen Gruppenzwang ausüben, das kann nur die Gruppe selber. c) Eine Rahmenvereinbarung (aber auch nicht mehr) zu Pandemien und anderen erheblichen Störungen kann durchaus angebracht sein. Ich würde dies nur als Regelungsvereinbarung machen. d) Da sollten die bestehenden gesetzlichen Regelungen (über die Ihr sowieso nicht hinausgehen dürft) doch ausreichen e) Keine Bezahlung? Geht's noch? Allenfalls könnte hier möglicherweise Kurzarbeit anstehen. Da aber, so wie ich das sehe, nicht weniger Arbeit anfällt, sondern diese nur auf weniger Kopfe verteilt werden soll, halte ich das für ausgeschlossen.

So wie Du das schilderst würde ich da im Moment nicht einmal einen Anwalt drüberschauen lassen. Ich würde das dem Arbeitgeber zurückgeben und ihn auffordern mit etwas um die Ecke zu kommen, über das zu verhandeln sich lohnt.

B
Brasus

23.04.2020 um 20:02 Uhr

Hallo Pjöööng, klar hast du Recht - die Zahl ist natürlich nicht sinnig und kommt nur von der "schnellen" Fragestellung - sorry dafür:-). unser Unternehmen ist in der kritischen Infrastruktur und bei der Gruppe handelt es sich um die Dispatcher, die schon im Schichtbetrieb sind. Uns empört eher, dass es andere Netzbetreiber/Stadtwerke auch schon im Betriebsrat durchgewunken haben - nach dem Motto - ja das ist ja unsere Aufgabe.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort,

vg,

Susanne

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