Videoaufnahmen der Produktion
Bei uns erfolgt jährlich ein Zertifizierungs-Audit des TÜV Nord. Dazu bekommen wir Besuch von einem Mitarbeiter des TÜV und einem Co-Auditor, der vom TÜV bestellt wird. Aufgrund der Corona-Krise soll das diesjährige Audit per Videokonferenz stattfinden. Da in der Regel die Auditoren mit unserem dafür zuständigen QS-Mitarbeiter während des Audits auch eine Betriebsbegehung machen, ist es für die Videokonferenz erforderlich, die Begehung per Video festzuhalten. Dabei kommt es unvermeidlich auch dazu, dass Mitarbeiter gefilmt werden. Ist dies im Rahmen der DSGVO ohne Einwilligung der betroffenen rechtlich ok, oder müssen die Mitarbeiter ihr Einverständnis dazu geben?
Community-Antworten (2)
23.04.2020 um 09:57 Uhr
Erst einmal ist die Frage, ob der BR sein Einverständnis gibt. Und wie du schon andeutet , gibt es so einiges zu regeln. Ein Audit ersetzt nicht die Mitbestimmung. An eurer Stelle würde ich darauf bestehen, dass die Auditoren mit Schutzkleidung (was immer notwendig ist) selbst durch die Hallen laufen. Von euren Kollegen erwartet man es ja auch.
23.04.2020 um 09:58 Uhr
Die MA müssen Ihre Einwilligung geben und können sie auch verweigern.
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