Bei uns erfolgt jährlich ein Zertifizierungs-Audit des TÜV Nord. Dazu bekommen wir Besuch von einem Mitarbeiter des TÜV und einem Co-Auditor, der vom TÜV bestellt wird. Aufgrund der Corona-Krise soll das diesjährige Audit per Videokonferenz stattfinden. Da in der Regel die Auditoren mit unserem dafür zuständigen QS-Mitarbeiter während des Audits auch eine Betriebsbegehung machen, ist es für die Videokonferenz erforderlich, die Begehung per Video festzuhalten. Dabei kommt es unvermeidlich auch dazu, dass Mitarbeiter gefilmt werden. Ist dies im Rahmen der DSGVO ohne Einwilligung der betroffenen rechtlich ok, oder müssen die Mitarbeiter ihr Einverständnis dazu geben?