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BR-Neuwahlen / Personenwahl-Listenwahl

S
sandman1971
Nov 2016 bearbeitet

Hi @ All,

vor kurzem haben einige BR-Mitglieder ihr BR-Mandat niedergelegt und wir sind unter die vorgeschriebene Anzahl BR-Mitglieder gesunken. Wir leiten somit Neuwahlen ein. Hierzu habe ich eine Frage:

Kann der BR mit der Geschäftsleitung eine Betriebsvereinbarung abschließen, worin man sich auf eine Personenwahl festlegt? Ist diese dann auch gesetzlich rechtens oder kann die Wahl dann angefochten werden?

Wir sind der Meinung, dass im zukünftigen BR nur diejenigen vertreten sein sollen, die von unseren Kolleginnen/Kollegen auch gezielt gewählt wurden und nicht jemand in den BR kommt, weil er jemanden mit auf seine Liste nimmt, der bei der Belegschaft gut ankommt bzw. bekannt ist und somit seine Stimmen "aberntet".

Ich hoffe, dass uns hier jemand weiterhelfen kann.

Ciao, frohe Ostern und danke im Voraus, The Sandman

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Community-Antworten (7)

F
fuxx

09.04.2009 um 13:22 Uhr

Hallo, ein ganz klares NEIN! Wie die Wahl durchzuführen ist, regelt die Wahlordnung. Ich halte es für absurd, gerade mit der GL eine BV zum Thema Wahl abzuschließen. Die Wahl ist ganz alleine die Willenserklärung der MA. Also bitte, Wahlordnung durchlesen und danach handeln. Alles andere geht nicht und wäre anfechtbar. Holt euch Hilfe bei der Gewerkschaft.

I
Immie

09.04.2009 um 13:36 Uhr

@sandmann Der einzige Weg zur Personenwahl ist, wenn es nur eine einzige Liste gibt.

T
Tulpe

09.04.2009 um 14:04 Uhr

Hey, was haltet Ihr davon eine Betriebsversamlung zu machen und den MA´s Erklären was der Unterschied ist? Finde ich besser und dabei Erklären das bei einer Person die Wahlvorschläge eingehen. Somit habt Ihr dann hoffentlich eine Personenbezogene Wahl. Viel Erfolg und Frohe Ostern

Tulpe

D
Dr.House

09.04.2009 um 15:09 Uhr

Tulpe, das schließt aber nicht aus, daß noch eine zweite Liste auftaucht. Somit gäbe es dann doch eine Listenwahl.

Gruß Dr.House

K
Kölner

09.04.2009 um 19:45 Uhr

@all Was sind das für unsinnige Diskussionen? Die Verhältniswahl ist grundgesetzlich geschützt, die Persönlichkeitswahl nicht demokratischer und WV's, die sich über Veränderungen hin zu einer Persönlichkeitswahl Gedanken machen, haben m.E. in einem selbigen nicht viel zu suchen.

R
ridgeback

09.04.2009 um 22:17 Uhr

@all, ergänzend zu Kölner, einfach mal lesen, die Betriebsratswahl wird grundsätzlich nach dem Prinzip der Verhältniswahl durchgeführt siehe § 14 Abs. 2 BetrVG.

I
Immie

09.04.2009 um 22:29 Uhr

Nun, wenn ich auf Seminaren das "Theater" zwischen den einzelnen Listen mitbekommen darf... ist schon ein echter Gewinn für die Demokatie. Da wird dann halt nicht der "geeignete " Kandidat BRV...sondern der Dummbax von der stärksten Liste. Demokratisch, aber hirnrissig. Ich gestehe...ich wurde in einer Persönlichkeitswahl gewählt:-(

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