In unserem Betrieb (290 AN) wird erstmals ein Betriebsrat gewählt und ich bin zum Wahlvorstandsvorsitzenden gewählt worden. Am Freitag, 27.03.2009 planen wir das Wahlausschreiben zu veröffentlichen.

Problem: Zur Dokumentaion des Eingangsdatums diverser Vorgänge habe ich einen Eingangstempel (Preis 14,95€) beantragt. Dieser wurde abgelehnt, da ich den Stempel der Personalverwaltung mitbenützen könne, deren Büro zwar am gleichen Flur, aber durch 4 Türen zu erreichen ist.

Gibt es eindeutige Urteile, dass schon der Walvorstand solche Büromittel beantragen kann, die der spätere Betriebsrat sowieso braucht?
Bitte geben Sie die zugehörigen Aktenzeichen an (wenn bekannt), da unsere GL nur mit harten Fakten zu überzeugen ist.

Vielen Dank im Voraus!

Mit Gruß aus Oberbayern!
Werner K.



PS: es stimt traurig, dass solch ein Kleinkrieg nötig ist!