Hallo, ich habe eine Frage zur Listenwahl.
Ist eine Liste, die rechtzeitig beim Wahlvorstand abgegeben wurde und die erforderliche Anzahl an Stützungsunterschriften aufweist ungültig, wenn zwei Kanidaten sich auf der Liste (vor der Abgabe ) gestrichen haben und sich dann doch
wieder ( vor der Abgabe beim Wahlvorstand ) wieder an der gleichen Stelle wie vorher
eingetragen haben? Alle Kanidaten der Liste waren damit einverstanden.
Ein Kollege einer anderen Liste ist der Meinung, daß nach dem Streichen eine neue Liste erstellt werden müßte.
Wäre eine Klage erfolgreich?