Betriebsratswahl mit mehreren Listen
Hallo, ich habe eine Frage zur Listenwahl. Ist eine Liste, die rechtzeitig beim Wahlvorstand abgegeben wurde und die erforderliche Anzahl an Stützungsunterschriften aufweist ungültig, wenn zwei Kanidaten sich auf der Liste (vor der Abgabe ) gestrichen haben und sich dann doch wieder ( vor der Abgabe beim Wahlvorstand ) wieder an der gleichen Stelle wie vorher eingetragen haben? Alle Kanidaten der Liste waren damit einverstanden. Ein Kollege einer anderen Liste ist der Meinung, daß nach dem Streichen eine neue Liste erstellt werden müßte. Wäre eine Klage erfolgreich?
Community-Antworten (1)
13.03.2009 um 01:07 Uhr
Duke ist eine Liste mit Wahlbewerber fertig gestellt, stehen die Kandidaten mit ihren Namen in einer gewissen Reihenfolge auf dieser Liste. Mit dieser Liste werden die notwendigen Stützunterschriften gesammelt. Die Kollegen die diese Liste "stützen" möchten, Unterschreiben diese Liste SO WIE SIE zum Zeitpunkt der Unterschrift ist. Werden einfach Kandidaten von der Liste gestrichen, so ist es nicht mehr die Liste die mit den Stützunterschriften unterstützt werden sollte. Gleiches gilt, wenn sich schon Stützunterschriften auf der Liste befinden und noch Kandidaten nachträglich eingetragen oder gestrichen werden. Somit dürfte solch eine Liste nichtig sein. Sollte solch eine Liste an der Wahl teilnehmen, ist die Wahl anfechtbar.
Ob die Kandidaten mit der Änderung einverstanden sind, ist erst einmal nebensächlich. Die Kollegen, die eure Liste mit ihrer Unterschrift unterstützen, müssen mit der Liste einverstanden sein und das bekunden sie mit ihrer Unterschrift. Somit befürworten sie die Liste, so wie sie zum Zeitpunkt der Unterschrift aufgestellt war.
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