Erstellt am 12.03.2009 um 16:51 Uhr von mic34
Erstellt am 12.03.2009 um 17:06 Uhr von Der Neue
Hallo von Betrieb
Gewählt schon, aber am letzten Tag seiner Befristung endet aber sein Arbeitsvertrag. Es kommt auch noch darauf an, wie lange er schon im Betrieb ist.
Der Neue
Erstellt am 12.03.2009 um 17:19 Uhr von Betrieb
Die Mitarbeiterin ist schon länger im Betrieb also über die 6 Monate hinaus, somit schon wählbar. Hört dann die Betriebsratsmitgliedschaft automitisch mit dem Ende des Arbeitsvertrages und sollte man es auch besser schriftlich festlegen???
Erstellt am 12.03.2009 um 17:39 Uhr von mic34
klar endet die BR Mitgliedschaft dann auch, sonst gäb es in BR's nur noch ehemalige befristete *lach
Erstellt am 13.03.2009 um 09:07 Uhr von Der Neue
Guten Morgen von Betrieb!
Da der Mitarbeiter schon über 6 Monate im Betrieb ist, hat er sicher das Recht sich aufstellen zu lassen. Aber was für einen Sinn hat dies. Mit dem letzten Tag seiner Befristung ist er raus aus der Firma und raus aus dem BR. Der Kollege sollte sich dies mal durch den Kopf gehen lassen. Oder er geht zum Chef und fragt wie es weiter geht. Wenn der erfährt warum, wird er ein Teufel tun aber nicht weiter beschäftigen.
Erstellt am 13.03.2009 um 09:34 Uhr von iddie3
Hallo,
eure Bedenken sind sicher richtig. Allerdings kann ich aus eigener Erfahrung sagen, das wir einige befristete Betriebsratskandidaten bei unserer ersten Wahl hatten. Bisher sind alle im Unternehmen geblieben (hängt sicher auch damit zusammen, daß wir ein junges Unternehmen sind).
Dachte mir - es muß auch mal was positives zu sagen geben.
Gruß iddie3