Befristeter Arbeitsvertrag - Kann er sich zur Wahl stellen?
Ein Mitarbeiter hat einen befristeten Arbeitsvertrag, der verlängert wird und ist auf der Wählerliste zur BR-Wahl aufgeführt. Kann er sich zur Wahl stellen? Hat er dann Kündigungsschutz, wie jeder ander Mitarbeiter der in den BR gewählt wird, obwohl die Befristung z.B. Ende 06 ausläuft?
Community-Antworten (1)
08.03.2006 um 17:35 Uhr
Der Mitarbeiter kann sich in die Wählerliste für die BR Wahl stellen lassen. Jedoch endet seine Mitgliedschaft im BR mit Ablauf des befristeten AV. Er hat deshalb keinen gesonderten Kündigungsschutz. Ausschlaggebend ist die Befristung.
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