Erstellt am 08.03.2006 um 16:35 Uhr von Silke
Der Mitarbeiter kann sich in die Wählerliste für die BR Wahl stellen lassen. Jedoch endet seine Mitgliedschaft im BR mit Ablauf des befristeten AV. Er hat deshalb keinen gesonderten Kündigungsschutz. Ausschlaggebend ist die Befristung.