Erstellt am 23.02.2010 um 19:58 Uhr von delagundula
Ja, er gehört mit auf die Wählerliste.
Was den zweiten Teil deiner Frage anbetrifft, prüft ob es den Sinn machen würde... ihr kennt euren AG besser als ich ;)
Erstellt am 23.02.2010 um 20:04 Uhr von Lotte
mbebw,
könnte gut sein, dass der AG den Vertrag nicht verlängert, wenn sich der MA aufstellen lässt. Vor AV Ende wegen Befristungsende schützt das Mandat nämlich nicht.