Erstellt am 11.03.2009 um 14:20 Uhr von Galaxy
@Flocke
1.)automatisch nachrücken = nein
2.)BR wählt den BRV nach BetrVG § 26
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
3.)Der Stellvertreter kann sich auch zur Wahl stellen, dann müsst ihr auch noch einen neuen Stellvertreter wählen, wenn der "alte" Stellverteter zum BRV gewählt wird.
4.)Das ganze Betriebspersonal wählt den BR, aber NICHT den BRV.
5.)Der "Chef von Firma" kann sagen "du machst jetzt als BRV weiter" aber DAS HAT KEINE BEDEUTUNG, siehe Antwort 2
Erstellt am 11.03.2009 um 19:56 Uhr von nicoline
Flocke
*Unser BRV ist zurück getreten rückt nun automatisch der Stellvertreter nach?*
Der Stellvertreter nimmt die Aufgaben des BRV wahr, sofern dieser verhindert ist, in eurem Fall so lange, bis ein neuer BRV gewählt wurde.
*Kann der Rest vom BR unter sich wählen wer nun der BRV wird bzw ist?*
Der BR ___muß___ unter sich wählen, gemäß § 26 BetrVG.
*Braucht nicht das ganze Betriebspersonal zu wählen?*
Das ganze Betriebspersonal ___darf nicht___ wählen!
*Kann der Chef von der Firma zum Stellvertreter sagen du machst jetzt als BRV weiter?*
Wie Galaxy schon sagte, können kann er das, Konsequenzen hat das keine. Und als Rest des Gremiums würde ich schon hellhörig werden, wenn ein AG so etwas sagt!
Hattet ihr eigentlich alle schon mal wenigstens die grundlegenden Schulungen zum BetrVG? Wenn nicht, würde ich das dringend anraten!