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Schulung vor der Wahl des Wahlvorstands?

B
Blume2009
Nov 2016 bearbeitet

Habe da noch mal eine Frage. Wir wollen erstmals einen Betriebsrat wählen. Darf man schon vor der Wahl des Wahlvorstands eine Schulung besuchen? Denn wie soll der "Wahlvorstand" am Tag der Wahl seine Aufgaben ohne "Vorkenntnisse" übernehmen? Wenn ich richtig gelesen habe, muss die Wahl des Betriebsrates 1 Woche nach der Wahl des Vorstands stattfinden. Dann hätte der Wahlvorstand ja gar keine Zeit sich zu schulen.

5.06204

Community-Antworten (4)

W
wölfchen

04.03.2009 um 16:48 Uhr

Hallo Blume2009, da hast Du was falsch gelesen. Eine Wochenfrist für die Einleitung der Wahl ist nirgends festgeschrieben. Im § 18 BetrVG steht, dass der Wahlvorstand die Wahl unverzüglich einzuleiten hat. Und unverzüglich heißt im deutschen Recht: "ohne schuldhaftes Verzögern". Wenn also ein Wahlvorstand neu ist und erst éine Schulung benötigt, dann muss er sich kümmern, evtl. bei der Gewerkschaft nach passenden Seminaren nachfragen und sich schnellstens schulen lassen. Damit ist der Unverzüglichkeit Genüge getan . . . .

M
milumbe

04.03.2009 um 17:38 Uhr

Hallo Blume, lies mal § 18 BetrVG durch.

DAH
Der alte Heini

04.03.2009 um 17:43 Uhr

Blume2009 Es kommt darauf an wie groß der Betrieb ist. § 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe Abs.1 In Betrieben mit in der Regel fünf bis fünfzig wahlberechtigten Arbeitnehmern wird der Betriebsrat in einem zweistufigen Verfahren gewählt. Auf einer ersten Wahlversammlung wird der Wahlvorstand nach § 17a Nr. 3 gewählt. Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt.

Ist o. g. Wahl gefordert, dürfte das kurzfristige einlesen in das vereinfachte Wahlverfahren möglich sein. Entsprechend können sich die Wahlvorstandsmitglieder für notwendige Wahlvorstandsarbeit von der arbeitsvertaglichen Arbeit freistellen.

Ist der Betrieb größer, so ist das übliche Verfahren für eine Betriebsratswahl einzuhalten. Somit hätte der Wahlvorstand ausreichend Zeit, sich entsprechend Schulen zulassen.

B
Blume2009

04.03.2009 um 22:48 Uhr

@ der Alte Heini genau so ist es bei uns. Es wird eine zweistufige vereinfachte Wahl stattfinden.

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