Hallo Forum,

ist es möglich oder gibt es gesetzliche Grundlagen bzw. Urteile, dass auch Ersatzmitglieder eines Wahlviorstandes für eine Betriebsratswahl an einer Inhose Schulung teilnehmen, wenn absehbar ist, dass diese auch an einem Gutteil der Sitzungen des Wahlvorstandes teilnehmen?


Vielen Dank vorab von den Betriebsratten