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BR gleichzeitig in zwei Niederlassungen?

C
chaoseon
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wir haben einen einer BR und ich bin gleichzeitig Vorsitzender. Jetzt stehen bald Wahlen an in einer anderen Niederlassung. Da ich in beiden arbeite hat man mich gefragt ob ich nicht auch in der anderen Niederlassung mich aufstellen lassen möchte. Das würde ich auch machen aber geht das überhaupt? Gesetze? Danke schon mal für eure antworten im voraus.

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Community-Antworten (16)

D
DonJohnson

04.03.2009 um 16:38 Uhr

Und du bist sicher, dass beide Niederlassungen betriebsratsfähige Betriebe sind?

M
Matze24

04.03.2009 um 16:39 Uhr

@chaoseon, sieh doch mal im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unter §4 nach. Vielleicht hilft's?

DAH
Der alte Heini

04.03.2009 um 17:52 Uhr

chaoseon Handelt es sich hier um zwei eigenständige Betriebe? Oder bilden die zwei Betriebe einen einheitlichen Betrieb und sind nur räumlich von einander entfernt. Wenn ja, wie groß ist die räumliche Entfernung?

D
DonJohnson

04.03.2009 um 18:01 Uhr

@Der alte Heini Die räumliche Entfernung spielt eine eher geringe Rolle bei der Bemessung oder Beurteilung eines eineitlichen Betriebes! Die organisatorische Unselbstständigkeit kann auch bei großer räumlicher Entfernung nciht außer Acht gelassen werden!

DAH
Der alte Heini

04.03.2009 um 18:26 Uhr

Don Johnson Wenn du meinst, dass man die räumliche Entfernung außer acht lassen kann, dann viel Glück für chaoseon.

D
DonJohnson

04.03.2009 um 18:33 Uhr

@Der alte Heini "Betrieb im Sinne des BetrVG ist die rechtliche unselbständige, organisatorisch aber selbständige Einheit. ... Die organisatorische Einheit ist ein Wesensmerkmal des betriebsratsfähigen Betriebs. ..." Christian Schoof Betriebsratspraxis A bis Z Thema Betrieb!

Hiermit sollte klar sein, dass eine große räumliche Entfernung nciht zwangsläufig einhergeht mit einem betriebsratsfähigen Betriebes.

DJ

C
chaoseon

04.03.2009 um 19:12 Uhr

Danke für die vielen Antworten. Ja es sind zwei zwei eigenständige Betriebe und sind auch betriebsratsfähig. Die beiden Standorte liegen 25km auseinander. Bei dem einen Betrieb wo ich BR bin, bin ich auch angestellt und arbeite dort 3 Tage und in der anderen Niederlassung arbeite ich 2 Tage.

D
DonJohnson

04.03.2009 um 19:15 Uhr

Na , wenn du in beiden betrieben arbeitest, halte ich das erstmal für unwahrscheinlich - oder handelt es sich hier um AN Überlassung - da ist eindeutig Klärungsbedarf!

C
chaoseon

04.03.2009 um 19:23 Uhr

Nein keine AN Überlassung, die beiden NL teilen sich meine Kosten. :-)

D
DonJohnson

04.03.2009 um 20:17 Uhr

Du kannst aber keinen AV in beiden Betrieben haben.... oder doch?

C
chaoseon

04.03.2009 um 21:03 Uhr

nein habe nur in einem Betrieb meinen Vertrag und zwar da wo ich BR bin

D
DonJohnson

04.03.2009 um 21:10 Uhr

Ach, was du nciht sagst, dann könnte es sich um unerlaubte AN Überlassung handeln wenn du auch in einem anderen betriebsratsfähigen Betriebes arbeitest!

C
chaoseon

04.03.2009 um 21:40 Uhr

:-) wir sind eine Firma mit mehreren Niederlassungen die alle selbstständig sind

I
Immie

05.03.2009 um 00:28 Uhr

@chaoseon Dann würde mich interessieren was in deinem AV steht. Auf welcher Grundlage arbeitest du denn 2 Tage in der anderen Niederlassung? Und wie verrechnen die beiden Niederlassungen dein Gehalt?

I
Immie

05.03.2009 um 19:20 Uhr

@chaoseon Fitting §8 Rn 26 Scheinbar geht das wirklich.

C
chaoseon

05.03.2009 um 20:10 Uhr

Vielen Dank Immi. Besorge ich mir. Danke

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