BR gleichzeitig in zwei Niederlassungen?
Hallo, ich habe da mal eine Frage. Wir haben einen einer BR und ich bin gleichzeitig Vorsitzender. Jetzt stehen bald Wahlen an in einer anderen Niederlassung. Da ich in beiden arbeite hat man mich gefragt ob ich nicht auch in der anderen Niederlassung mich aufstellen lassen möchte. Das würde ich auch machen aber geht das überhaupt? Gesetze? Danke schon mal für eure antworten im voraus.
Community-Antworten (16)
04.03.2009 um 16:38 Uhr
Und du bist sicher, dass beide Niederlassungen betriebsratsfähige Betriebe sind?
04.03.2009 um 16:39 Uhr
@chaoseon, sieh doch mal im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unter §4 nach. Vielleicht hilft's?
04.03.2009 um 17:52 Uhr
chaoseon Handelt es sich hier um zwei eigenständige Betriebe? Oder bilden die zwei Betriebe einen einheitlichen Betrieb und sind nur räumlich von einander entfernt. Wenn ja, wie groß ist die räumliche Entfernung?
04.03.2009 um 18:01 Uhr
@Der alte Heini Die räumliche Entfernung spielt eine eher geringe Rolle bei der Bemessung oder Beurteilung eines eineitlichen Betriebes! Die organisatorische Unselbstständigkeit kann auch bei großer räumlicher Entfernung nciht außer Acht gelassen werden!
04.03.2009 um 18:26 Uhr
Don Johnson Wenn du meinst, dass man die räumliche Entfernung außer acht lassen kann, dann viel Glück für chaoseon.
04.03.2009 um 18:33 Uhr
@Der alte Heini "Betrieb im Sinne des BetrVG ist die rechtliche unselbständige, organisatorisch aber selbständige Einheit. ... Die organisatorische Einheit ist ein Wesensmerkmal des betriebsratsfähigen Betriebs. ..." Christian Schoof Betriebsratspraxis A bis Z Thema Betrieb!
Hiermit sollte klar sein, dass eine große räumliche Entfernung nciht zwangsläufig einhergeht mit einem betriebsratsfähigen Betriebes.
DJ
04.03.2009 um 19:12 Uhr
Danke für die vielen Antworten. Ja es sind zwei zwei eigenständige Betriebe und sind auch betriebsratsfähig. Die beiden Standorte liegen 25km auseinander. Bei dem einen Betrieb wo ich BR bin, bin ich auch angestellt und arbeite dort 3 Tage und in der anderen Niederlassung arbeite ich 2 Tage.
04.03.2009 um 19:15 Uhr
Na , wenn du in beiden betrieben arbeitest, halte ich das erstmal für unwahrscheinlich - oder handelt es sich hier um AN Überlassung - da ist eindeutig Klärungsbedarf!
04.03.2009 um 19:23 Uhr
Nein keine AN Überlassung, die beiden NL teilen sich meine Kosten. :-)
04.03.2009 um 20:17 Uhr
Du kannst aber keinen AV in beiden Betrieben haben.... oder doch?
04.03.2009 um 21:03 Uhr
nein habe nur in einem Betrieb meinen Vertrag und zwar da wo ich BR bin
04.03.2009 um 21:10 Uhr
Ach, was du nciht sagst, dann könnte es sich um unerlaubte AN Überlassung handeln wenn du auch in einem anderen betriebsratsfähigen Betriebes arbeitest!
04.03.2009 um 21:40 Uhr
:-) wir sind eine Firma mit mehreren Niederlassungen die alle selbstständig sind
05.03.2009 um 00:28 Uhr
@chaoseon Dann würde mich interessieren was in deinem AV steht. Auf welcher Grundlage arbeitest du denn 2 Tage in der anderen Niederlassung? Und wie verrechnen die beiden Niederlassungen dein Gehalt?
05.03.2009 um 19:20 Uhr
@chaoseon Fitting §8 Rn 26 Scheinbar geht das wirklich.
05.03.2009 um 20:10 Uhr
Vielen Dank Immi. Besorge ich mir. Danke
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