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Gewerkschaft - Kann der Wahlvorstand die Wählerliste einer Gewerkschaft ablehnen?

W
Wahlvorstand_64
Nov 2016 bearbeitet

Betriebsrats Wahlen

Frage:

Kann der Wahlvorstand, die Wählerliste einer Gewerkschaft ablehnen. Wenn ja, was für eine Begründung, reicht die Störung des Betriebsfrieden aus?

4.80306

Community-Antworten (6)

M
Matze24

02.03.2009 um 13:04 Uhr

@Wahlvorstand_64,

solange die Gewerkschaftsliste dem BetrVG (u.a. §14,5) enspricht, ist die Liste zu akzeptieren. Störung des Betriebsfriedens (BetrVG §§99,6/104,1 bzw. 75,1) bezieht sich auf Fehlverhalten einzelner Personen und berechtigt eventuell zur Kündigung dieser Personen, beeinflusst jedoch nicht die Wählbarkeit, solange die Personen Mitarbeiter des Betriebs sind!

S
seppel1

02.03.2009 um 14:01 Uhr

@Wahlvorstand_64

würde mich schon einmal interessieren, wo der Wahlvorstand hier den Betriebsfrieden gestörrt sieht.

Ich könnte mir hier nur die Störung des Betriebsfrieden durch das Verhalten des Wahlvorstandes sehrn, eine solche Liste nicht annehemen zu wollen.

P
packer

02.03.2009 um 14:12 Uhr

entschuldigung, aber was seid ihr für ein wahlvorstand?????

ich empfehle hier besonders die lektüre des § 20 BetrVG in dem das wörtchen "niemand" vorkommt!!!

ansonsten habt auch ihr euch an den § 8 WO zu halten!

W
Wahlvorstand_64

02.03.2009 um 14:18 Uhr

@ von packer @ von seppel

das BetrVG sowie die WO sind mir bestens bekannt. Irgendwie ist die Frage nicht verstanden worden hier hat es schon Urteile vom BAG gegeben.

D
DocPille

02.03.2009 um 14:53 Uhr

@Wahlvorstand_64

Na dann mal her mit einem Urteil

D
DonJohnson

02.03.2009 um 15:09 Uhr

@Wahlvorstand_64 Ich vermute oder befürchte, dass du meinst, dass eine GEW Liste als solches den Betriebsfrieden stören würde. Dem kann und will ich so aber nciht folgen! Das BAG Urteil würde mcih auch interessieren ;-)

Gruß DJ

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