BR-Neuwahlen
Hallo ! Ist es rechtmäßig auf BR-Neuwahlen zu bestehen, wenn es keine weiteren BR-Mitglieder gibt, die für ausgeschiedene BR-Mitglieder nachrücken können ? Das kommt auch sicher daher, das die Anzahl der Gesamt-Beschäftigten, von ursprünglich 190 Mitarbeitern, auf nun 250 Mitarbeitern gestiegen ist !
Community-Antworten (1)
24.02.2009 um 17:33 Uhr
Das ist im § 13 BetrVG eigentlich klar geregelt. Wegen der BRM siehe Abs 2 Satz 2 - Wegen der Anzahl der MA siehe Abs 2 Satz 1.Zum letzteren sei gesagt, dass beide Faktoren zutreffen müssen!
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